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Datum: 16.05.2017

Streit um die Leitung der Feuerwehr in Neunkirchen beigelegt

In einem Gespräch, zu dem die Kommunalaufsicht des Kreises Bürgermeister Bernhard Baumann und Kreisbrandmeister Bernd Schneider eingeladen hatte, konnten die Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Wehrleiters ausgeräumt werden.

In einem Gespräch, zu dem die Kommunalaufsicht des Kreises Bürgermeister Bernhard Baumann und Kreisbrandmeister Bernd Schneider eingeladen hatte, konnten die Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Wehrleiters ausgeräumt werden. Die kommissarische Bestellung von Christian Weth zum Leiter der Feuerwehr für einen Zeitraum von zwei Jahren, so die Kommunalaufsicht, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Feuerwehrvorschriften sehen eine kommissarische Übertragung der Aufgaben u.a. in den Fällen vor, in denen innerhalb dieses Zeitraumes für eine endgültige Bestellung und Berufung in ein Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter noch fehlende Nachweise zu erbringen sind. Dies werde, so Bürgermeister Baumann, fristgemäß geschehen. Die Gemeinde hat zugleich zugesichert, dass sie umgehend das Verfahren zur Bestellung der stellvertretenden Wehrleitung einleiten wird. Möglich sind bis zu zwei Stellvertreter. In diesem Verfahren und im späteren Verfahren zur endgültigen Bestellung des Wehrleiters, in denen die Feuerwehr anzuhören ist, erfolgt jeweils eine Beteiligung des Kreisbrandmeisters, der hier ein entsprechendes Vorschlagsrecht besitzt und ausüben wird.

Mit der vorstehenden Regelung, so die Kommunalaufsicht, habe man ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis in Sachen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung erzielt und die Sache befrieden können.