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Datum: 01.09.2021

Landrat legt „Leitbild Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ vor
Andreas Müller: „Kreisverwaltung will 2035 klimaneutral wirtschaften“

Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt sich das Ziel, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu wirtschaften, um so seinen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt sich das Ziel, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu wirtschaften, um so seinen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Damit unterstützt der Kreis die Ziele der Bundesregierung und will seiner Vorbildfunktion für die Region gerecht werden. Um dies zu erreichen, sollen die Emissionen von Treibhausgasen gesenkt, die Energieeffizienz, die Produktion von erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen gesteigert und die verbleibenden Emissionen kompensiert werden. Um das zu erreichen, will die Kreisverwaltung künftig regelmäßig umsetzungsfähige Ziele und Maßnahmen definieren.

Diese Konzeption ist das Herzstück des Leitbildes „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung des Kreises Siegen-Wittgenstein“, das Landrat Andreas Müller jetzt dem Kreistag zur Beratung vorlegt. Es wird erstmals am 9. September im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft diskutiert werden.

Hochwasserkatastrophen und Fichtensterben sind sichtbare Folgen des Klimawandels

„Die Hochwasserkatastrophen im Rhein-Erft-Kreis und im Ahrtal haben uns ganz deutlich vor Augen geführt, dass die Folgen des Klimawandels nicht irgendwo am anderen Ende der Welt zu spüren sind, sondern direkt bei uns vor der eigenen Haustüre“, macht Andreas Müller deutlich: „Wer bisher immer noch gedacht hat ‚das betrifft uns nicht, Augen zu und durch‘ muss spätestens jetzt erkennen, dass der Klimawandel unser Leben, so wie wir es bisher gelebt haben, bedroht. Der Blick auf unsere kahlen Höhen, auf den noch vor zwei, drei Jahren dichte Fichtenwälder standen, macht das ebenfalls bedrückend deutlich“, so Müller: „Ich bin mir nicht sicher, ob man noch von ‚fünf vor 12‘ sprechen kann“, so der Landrat: „Vermutlich ist es schon nach 12 – aber auf jeden Fall der allerletzte Moment, um noch Schlimmeres zu verhindern.“

Dabei verweist der Landrat in seiner Vorlage auch auf den letzten Bericht des Weltklimarates aus August dieses Jahres. Der bescheinigt den bisherigen Anstrengungen der Weltgemeinschaft, den Klimawandel zu stoppen, nur unzureichende Ergebnisse. Der Weltklimarat geht davon aus, dass bestimmte Regionen der Erde in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnbar sein werden.

„Es ist natürlich jedem klar, dass nicht ein einzelner Kreis wie Siegen-Wittgenstein den Klimawandel stoppen kann“, betont Andreas Müller: „Aber genau so klar ist auch: nur wenn ganz viele Regionen auf der Welt gemeinsam mit uns einen neuen Weg einschlagen, ist überhaupt noch etwas zu erreichen. Denn der Klimawandel wird ausschließlich durch konkretes Handeln vor Ort gebremst.“

Bei klimarelevanten Vorlagen Alternativen ausarbeiten

Damit Siegen-Wittgenstein seinen Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels leisten kann, will die Kreisverwaltung künftig bei allen klimarelevanten Beschlussvorlagen die tatsächlichen Auswirkungen auf die Treibhausgas-Emissionen prüfen und Alternativen ausarbeiten und vorschlagen, die klimaschonender oder besser an die Folgen des Klimawandels angepasst sind.

Zur Umsetzung der Maßnahmen schlägt der Landrat vor, dauerhaft ein Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement beim Kreis zu schaffen und so mit Personal auszustatten, dass der Kreis in diesen Aufgaben zukunftssicher aufgestellt ist.

Dabei sollen sich die Maßnahmen auf die Bereiche Erzeugung erneuerbarer Energie, Energieverbrauch und Energieeffizienz, auf die betriebliche Mobilität, die behördlichen Zuständigkeiten im Umweltschutz, die Umweltbildung und die nachhaltige Regionalentwicklung fokussieren.

Um Zwischenziele zu überprüfen wird das kreisweite Monitoring von Treibhausgas-Emissionen fortgesetzt. Für die Kreisverwaltung soll solch ein Monitoring im Rahmen eines integrierten Energiemanagements aufgebaut werden, so der Vorschlag des Landrates.

Eine zentrale Aufgabe des Kreises ist es bei allen Klimaschutzaktivitäten die Bevölkerung, aber auch Interessensvertreter, Unternehmen und weitere regionale Institutionen einzubinden, betont Andreas Müller.

Sachstand und Fortschreibung des Interkommunalen Handlungsplans Klimaschutz- und Energieeffizienz Siegen-Wittgenstein 2019 bis 2021

In der gleichen Sitzung des Umweltausschusses steht auch der „Interkommunale Handlungsplan Klimaschutz- und Energieeffizienz Siegen-Wittgenstein 2019 bis 2021“ auf der Tagesordnung. Seit 2014 arbeitet der Kreis mit zehn kreisangehörigen Kommunen gemeinsam in diesen Bereichen. Das entsprechende Konzept wurde 2018 fortgeschrieben. Aus Fördermitteln des Programms wurde auch der gemeinsame Klimaschutzmanager finanziert. Die Bundesförderung läuft im März 2022 aus. Zudem gibt es bis Juli 2022 in der Kreisverwaltung eine geförderte Stelle zum Klimaanpassungsmanagement. Hier werden Projekte wie „Evolving Regions“, „KlimaSicher“ oder „WaldAktiv“ bearbeitet. In diesen Bereich fällt aber auch die Abwicklung des Förderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen im Rahmen der Cornahilfen des Landes NRW.

Eine veränderte Gesetzgebung führt dazu, dass der Kreis auch künftig gefordert sein wird, im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung aktiv zu werden, stellt der Landrat in der Vorlage fest. Deshalb schlägt Müller vor, nach Auslaufen der Förderung im Stellenplan des Kreises für 2022 eine Planstelle für Klimaschutzmanagement und eine für Klimafolgenanpassungsmanagement vorzusehen.

Zudem erbittet der Landrat vom Kreistag den Auftrag, das Handlungskonzept für die Bereiche Klimaschutz und Energieeffizienz auf Basis der geändert gesetzlichen Vorgaben fortzuschreiben. Zudem möchte er auf Grundlage des Klimaanpassungsgesetzes des Landes NRW ein entsprechendes Konzept für die Jahre 2022 bis 2025 erarbeiten.

Schließlich möchte der Landrat mit den Städten und Gemeinden die neuen interkommunalen Handlungspläne und Maßnahmenpakete abstimmen, um so gemeinsame von kommunalen Aufgaben abzugrenzen und für die gemeinsamen Handlungsfelder etwaige Förderprogramme zu prüfen.

Abschließend bittet der Landrat in der Vorlage um den Auftrag, die Handlungskonzepte Klimaschutz und Energieeffizienz sowie zur Klimafolgenanpassung bis zum Sitzungsblock der Kreisgremien im März 2022 zu erarbeiten.