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Datum: 09.07.2025

Landrat übergibt in Netphen Ausnahmegenehmigung
Auch die Keilerkommune muss keine hauptamtlich besetzte Feuerwache unterhalten

Die Stadt Netphen hat für weitere fünf Jahre die Ausnahmegenehmigung erhalten, auf eine hauptamtlich besetzte Feuerwache verzichten zu können. Bei einem Treffen von Landrat Andreas Müller und Bürgermeister Paul Wagener hat der Landrat die frohe Botschaft überbracht und den Ausnahmebescheid der Bezirksregierung Arnsberg übergeben. An dem Termin nahmen auch Kreisbrandmeister Thomas Tremmel, Sebastian Reh, Leiter der Feuerwehr der Stadt Netphen, sein Vertreter Jörg Otter und Ordnungsamtsleiter Manuel Wüst teil.

Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) haben Städte und Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. „Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Feuerwehr einer Kommune so aufgestellt sein muss, dass sie die Bürgerinnen und Bürger schnell und effektiv schützen kann“, sagt Landrat Andreas Müller.

Genau dies hat die Stadt Netphen im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Brandschutzbedarfsplanung nachgewiesen und damit für weitere fünf Jahre die Ausnahmegenehmigung erhalten, auf eine hauptamtlich besetzte Feuerwache verzichten zu können. „Die Ausnahmegenehmigung bestätigt die hervorragende Arbeit unserer Freiwilligen Feuerwehr und zeigt, dass wir ein hohes Schutzniveau für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können“, sagt Bürgermeister Paul Wagener.

Um diesen Schutz und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu organisieren und zu überwachen, stellen die Kommunen Brandschutzbedarfspläne auf. In den Brandschutzbedarfsplänen beschreiben sie die technische, organisatorische und personelle Aufstellung und Ausrichtung der Feuerwehr mit Blick auf die örtliche Gefahrenlage. Erforderliche Maßnahmen zur Erreichung des angestrebten Schutzniveaus werden ebenso beschrieben wie die aktuelle Situation der Feuerwehr.

Ein solcher Brandschutzbedarfsplan wird vom Rat der Kommune für die Dauer von fünf Jahren beschlossen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den mittleren und großen kreisangehörigen Städten, da diese gesetzlich verpflichtet sind, ständig besetzte Feuerwachen zu unterhalten. „Diese Kommunen werden auch als ‚§ 10-Kommunen‘ bezeichnet, da die relevanten Sachverhalte in § 10 des BHKG geregelt sind“ erläutert Kreisbrandmeister Thomas Tremmel.

Die Stadt Netphen ist als mittlere kreisangehörige Stadt eine solche Gemeinde und unterliegt damit der Verpflichtung, eine hauptamtlich besetzte Feuerwache zu unterhalten. Von dieser Verpflichtung kann die Bezirksregierung unter Beteiligung des Kreises Ausnahmen zulassen, wenn die Kommune über den Brandschutzbedarfsplan nachweisen kann, dass sie das Schutzniveau einer hauptamtlich besetzten Feuerwache auch mit den vorhandenen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erreichen kann. „Genau das ist in Netphen der Fall. Die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden in Netphen ist so gut und professionell wie die einer hauptamtlichen Wache – und deshalb braucht es keine, sondern die Strukturen können so bleiben, wie sie sind. Vielen Dank und mein Kompliment zu dieser Leistung“, so der Landrat.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Stadt Netphen haben bei der Erstellung der Bedarfsplanung eng zusammengearbeitet und erstmalig eine Software zur Standort- und Fahrzeitanalyse eingesetzt. Auch die Bezirksregierung Arnsberg betonte diese Zusammenarbeit und stelle sehr schnell den Ausnahmebescheid aus.