Keine Freizeit-, sondern Sportfläche:
Neue Baugenehmigung für Kleinspielfeld in Burbach-Lippe erforderlich
Bedauerlicherweise darf das Kleinspielfeld bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Die anderen Spielgeräte und Anlagen des Mehrgenerationenplatzes sind weiter zugänglich und dürfen bespielt werden.
Lärm von spielenden Kindern kann nerven – auch wenn er rein rechtlich „im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung“ ist*). Auch in Burbach-Lippe fühlen sich Anwohner des Kleinspielfeldes auf dem Mehrgenerationen-Spielplatz durch Lärm beeinträchtigt. Deshalb haben sie gegen die Baugenehmigung geklagt.
Bei einem Vorort-Termin des Verwaltungsgerichtes Arnsberg hat die Richterin nun auch einen Formfehler moniert. Im Bebauungsplan ist der Bereich als Spielfläche ausgewiesen. Die vorgesehene Nutzung entspricht aber der einer Sportfläche, so die Richterin. Das hat Konsequenzen mit Blick auf die Bewertung von Schall und Lärm.
Deshalb ist nun ein neues Genehmigungsverfahren notwendig, in dem diese Aspekte näher untersucht werden. Darüber stehen die Gemeinde Burbach und der Kreis Siegen-Wittgenstein bereits im Austausch. Aus Sicht des Bauamtes des Kreises wird für die neue Genehmigung voraussichtlich ein Schallgutachten erforderlich sein.
Bedauerlicherweise darf das Kleinspielfeld bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Die anderen Spielgeräte und Anlagen des Mehrgenerationenplatzes sind weiter zugänglich und dürfen bespielt werden.
*) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge §22 (1a)