Jedes Kind erhält einen Betreuungsplatz
Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018
Auch dieses Mal wurde wieder viel gerechnet, geplant und gezählt. Inzwischen sind die Bedarfsplanungsgespräche beim Kreis Siegen-Wittgenstein für das Kindergartenjahr 2017/2018 abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Planungen wurden jetzt dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses des Kreises vorgestellt.
Auch dieses Mal wurde wieder viel gerechnet, geplant und gezählt. Inzwischen sind die Bedarfsplanungsgespräche beim Kreis Siegen-Wittgenstein für das Kindergartenjahr 2017/2018 abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Planungen wurden jetzt (am 26. Januar 2017) dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses des Kreises vorgestellt.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein leben im Kindergartenjahr 2017/2018 4706 Kinder über drei Jahre und 2724 Kinder unter drei Jahre mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dies sind 148 Kinder über drei Jahre und 107 Kinder unter drei Jahre mehr als im aktuellen Kindergartenjahr.
Die deutlich gestiegenen Kinderzahlen und ebenfalls eine höhere Nachfrage für Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren führen aber auch zu weiteren Bedarfen. Um dem Rechtsanspruch ab 1. August 2017 gerecht werden zu können, müssen daher zusätzliche Angebote in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geschaffen werden. Insbesondere in den Städten Netphen und Kreuztal sowie den Gemeinden Neunkirchen und Wilnsdorf sind zusätzliche Angebote erforderlich.
Es gibt bereits einige konkrete Vereinbarungen mit Trägern zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Teilweise müssen aber auch noch geeignete Grundstücke und mögliche Träger gefunden werden, um die bestehenden Bedarfe decken zu können. Vor diesem Hintergrund muss der Kreis jetzt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden kurzfristig Lösungen erarbeiten.
Garantiert ist aber, betonen die Verantwortlichen des Kreises Siegen-Wittgenstein, dass der Kreis sicherstellt, dass jedes Kind, für das eine Tagesbetreuung gewünscht ist, einen altersgerechten, pädagogisch angemessenen Betreuungsplatz erhalten wird – auch wenn bis zum 1. August 2017 nicht alle Baumaßnahmen realisiert werden können.