„Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine“
Seminar des Ehrenamtservice am 11. April
Die steuerliche Gemeinnützigkeit ist für fast alle Vereine wichtig. Daher beantragen sie oft schon in der Gründungsphase bei der Finanzbehörde die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ändert sich fast jährlich. Umso wichtiger ist es, diese Veränderungen im Blick zu behalten. Darum geht es im Seminar „Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine“, das am Donnerstag, 11. April, im Bürgerhaus in Burbach, Marktplatz 7, stattfindet.
Die steuerliche Gemeinnützigkeit ist für fast alle Vereine wichtig. Daher beantragen sie oft schon in der Gründungsphase bei der Finanzbehörde die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Ohne sie könnten die Vereine ihre Aufgaben nur eingeschränkt finanzieren, denn die Vereine profitieren davon, dass die Einnahmen für die förderungswürdigen Satzungszwecke nicht versteuert werden müssen oder Zuwendungsbestätigungen an Mitglieder und Spender ausgestellt werden dürfen.
Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ändert sich fast jährlich. Umso wichtiger ist es, diese Veränderungen im Blick zu behalten. Darum geht es im Seminar „Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine“, das am Donnerstag, 11. April, im Bürgerhaus in Burbach, Marktplatz 7, stattfindet.
Von 17:00 bis 20:00 Uhr geben die Referenten Frank Hünerbein und Detlev Vornberger vom Finanzamt Siegen und Gerald Pauly, Xaviera Pauly, Benjamin Sluiter und Svenja Wunderlich von 8P mbB Partnerschaft den Vereinsvorständen einen Überblick über einschlägige steuerliche Vorschriften und Handlungsempfehlungen.
In einem Workshop im November können die Teilnehmer das gelernte theoretische Wissen mit Hilfe von Praxisaufgaben anwenden lernen.
Die Vorträge sind Teil des kostenlosen Fortbildungsangebotes, das der Ehrenamtservice des Kreises Siegen-Wittgenstein für ehrenamtlich Engagierte organisiert. Anmeldungen nimmt Gabriele Gütting vom Ehrenamtservice unter 0271 333 2310 oder per E-Mail: ehrenamt@siegen-wittgenstein.de entgegen.