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Datum: 12.04.2021

Die Schwalben kehren zurück
Störungen von Tieren und Entfernung von Nestern verboten

„Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“ lautet ein altes Sprichwort. In Kürze werden die „Boten des Glücks“ und wendigen Flieger wieder aus ihren Winterrevieren in Afrika zurückkehren und auch unseren heimischen Kreis aufsuchen, um hier ihre Eier zu legen und ihre Jungen aufzuziehen. Doch den Schwalben geht es hierzulande immer schlechter.

„Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“ lautet ein altes Sprichwort. In Kürze werden die „Boten des Glücks“ und wendigen Flieger wieder aus ihren Winterrevieren in Afrika zurückkehren und auch unseren heimischen Kreis aufsuchen, um hier ihre Eier zu legen und ihre Jungen aufzuziehen. Doch den Schwalben geht es hierzulande immer schlechter.  Rauch- und Mehlschwalben sind an menschliche Siedlungen als Lebensraum gebunden. Beide Schwalbenarten bauen ihre Nester an Fassaden bzw. in offenen Gebäuden. Durch modernen Hausbau mit Flachdächern oder glattem Verputz werden die Nistmöglichkeiten für die Schwalben jedoch stark eingeschränkt. Aus Angst vor Kotspuren an den Wänden werden Schwalben auch vermehrt bei Nestbauversuchen verscheucht oder ihre Nester zerstört.

Töten und Verletzen der geschützten Tiere verboten

„Das Töten und Verletzen von geschützten Tieren oder die Entfernung bzw. Beseitigung von geschützten Lebensstätten ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung stellt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann“, macht Dr. Heinz Meyer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, deutlich. Die strengen Artenschutzregelungen gelten flächendeckend – überall dort, wo die betreffenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Mehl- und Rauchschwalben sind ganzjährig geschützt, also auch dann, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Ziel der rechtlichen Vorgaben ist es, die biologische Vielfalt  zu erhalten und eine Trendwende im Artenrückgang zu erreichen. Dr. Heinz Meyer erläutert hierzu: „Die Vorgaben zum Umgang mit geschützten Arten haben jetzt große Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Biologische Vielfalt wird in erster Linie von der Vielfalt der Arten und ihrer Populationen geprägt. Der Erhalt der Artenvielfalt ist die zentrale Aufgabe des Naturschutzes.“

Ausnahmegenehmigung für Sanierungsarbeiten

Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher dringend alle Hauseigentümer und Bewohner, die Tötungs-, Entnahme- und Störungsverbote zum Erhalt der Biologischen Vielfalt zu beachten.  Dies gilt nicht nur für die Nester von Schwalben, sondern auch für viele weitere geschützte Arten, die der Liste entnommen werden können. Sanierungsarbeiten an Gebäudefassaden mit Schwalbennestern dürfen daher auch nur nach der Brutzeit ausgeführt werden, um die Schwalben nicht zu stören oder gar Jungvögel zu gefährden. Die optimale Zeit hierfür liegt zwischen Oktober und Februar. Hier empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde ein Kotbrett 50-70cm unterhalb der natürlichen oder künstlichen Schwalbennester anzubringen. Dieses Kotbrett verhindert eine Verschmutzung der Hausfassade durch den Kot der Schwalben. Für eine Sanierung ist zwingend die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig. Jeder Fall wird individuell beraten und eine Lösung vorgeschlagen. Bei frühzeitiger Planung lassen sich meist einfache Lösungen finden, um den Schwalben trotz Sanierung auch im kommenden Sommer weiterhin Platz zu bieten.

Auswahlliste von streng geschützten Arten mit Vorkommen im Kreis Siegen-Wittgenstein

Artengruppe

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

Säugetiere

 

 

 

alle Fledermäuse

Nyctaloidae

 

Haselmaus

Muscardinius avellanarius

 

Wildkatze

Felis silvestris

 

Biber

Castor fiber

Vögel

 

 

 

Habicht

Accipiter gentilis

 

Sperber

Accipiter nisus

 

Mäusebussard

Buteo buteo

 

Wespenbussard

Pernis apivorus

 

Rotmilan

Milvus milvus

 

Schwarzmilan

Milvus migrans

 

Wanderfalke

Falco peregrinus

 

Baumfalke

Falco subbuteo

 

Turmfalke

Falco tinnunculus

 

Sperlingskauz

Glaucidium passerinum

 

Uhu

Bubo bubo

 

Raufußkauz

Aegolius funereus

 

Schleiereule

Tyto alba

 

Waldohreule

Asio otus

 

Waldkauz

Strix aluco

 

Heidelerche

Lullula arborea

 

Braunkehlchen

Saxicola rubetra

 

Bekassine

Gallinago gallinago

 

Raubwürger

Lanius excubitor

 

Neuntöter

Lanius collurio

 

Wachtelkönig

Crex crex

 

Grauspecht

Picus canus

 

Schwarzspecht

Drycopus martius

 

Mittelspecht

Dendrocopos medius

 

Haselhuhn

Tetrastes bonasia

 

Schwarzstorch

Ciconia nigra

 

Graureiher

Ardea cinerea

 

Eisvogel

Alcedo atthis

Reptilien

 

 

 

Schlingnatter

Coronella austriaca

 

Zauneidechse

Lacerta agilis

Amphibien

 

 

 

Kammmolch

Triturus cristatus

 

Gelbbauchunke

Bombina variegata

 

Geburtshelferkröte

Alytes obstetricans

Schmetterlinge

 

 

 

Dunkler Ameisenbläuling

Maculinea nausithous

 

Blauschiller-Feuerfalter

Lycaena helle