Inhalt
Datum: 07.04.2022

Anregungen zur Naturdenkmalverordnung noch bis Ende April möglich
Verordnung ist online und im Kreishaus einsehbar

Um bedeutsame Naturdenkmale wie Bäume oder Felsen in Siegen-Wittgenstein zu schützen, wurde vom Kreis eine Verordnung erlassen. Da die Verordnung Ende 2021 ausgelaufen ist, wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Die Offenlegung des Entwurfs wurde im vergangenen Herbst durch den Kreistag beschlossen.

Um bedeutsame Naturdenkmale wie Bäume oder Felsen in Siegen-Wittgenstein zu schützen, wurde vom Kreis eine Verordnung erlassen. Da die Verordnung Ende 2021 ausgelaufen ist, wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Die Offenlegung des Entwurfs wurde im vergangenen Herbst durch den Kreistag beschlossen.

Bis Ende April 2022 kann dieser noch auf unserer Homepage unter dem Suchbegriff „Neue ND-VO“ eingesehen werden – oder während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde in Siegen (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen, Raum 612).

Die Untere Naturschutzbehörde weist daraufhin, dass Anregungen zum Verordnungsentwurf schriftlich eingereicht werden müssen. Für Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@siegen-wittgenstein.de und telefonisch unter 0271 333-1821 oder -1839 zur Verfügung.