29.000 Euro für 29 ehrenamtliche Projekte in Siegen-Wittgenstein
Antragsstellung seit dem 1. April 2022 möglich
Weitere Informationen zu den Förderkriterien gibt es online unter www.engagiert-in-nrw.de.
Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab sofort einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land legt dieses Förderprogramm in diesem Jahr zum zweiten Mal auf. Nach 2021 stellt die Landesregierung nun erneut insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung, von denen 29.000 Euro nach Siegen-Wittgenstein fließen.
„Letztes Jahr wurde das Förderprogramm erst im September aufgelegt. Trotzdem haben sich noch 15 Projekte gefunden, die unterstützt werden konnten, zum Beispiel eine Marketinginitiative zur Gewinnung von Neubürgern des Männergesangsvereins Concordia 1875 Arfeld oder eine Nikolauswanderung des Heimatvereins Wahlbach“, freut sich Landrat Andreas Müller. „Es ist wichtig, den vielen Ehrenamtlichen in Siegen-Wittgenstein unsere große Wertschätzung nicht nur durch Dank und Gesten zu zeigen, sondern auch durch finanzielle Unterstützung. Das Förderprogramm ist ein gutes Beispiel dafür.“
Gefördert werden Projekte oder Ideen, die passend zum Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Unterstützt werden dabei tatsächlich entstandene Kosten wie etwa Ausgaben für Material oder Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich können auch Arbeitsstunden geltend gemacht werden. Dieser Posten darf aber nicht mehr als 20 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben (maximal 200 Euro) ausmachen. Im Sinne des Schwerpunktthemas können auch Vorhaben gefördert werden, die Geflüchtete aus der Ukraine ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien gibt es online unter www.engagiert-in-nrw.de. Die Antragsstellung erfolgt dann über das Online-Förderportal www.engagementfoerderung.nrw.
Die Umsetzung des Förderprogramms obliegt den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten. Bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein steht Gabriele Gütting vom Referat des Landrates als Ansprechpartnerin zur Verfügung (Telefon 0271 333 2310, E-Mail: g.guetting@siegen-wittgenstein.de).