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Datum: 23.02.2022

12,1 Millionen Euro für den Kreis Siegen-Wittgenstein
Wohnraumförderungsprogramm für 2022

Gute Nachrichten für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder modernisieren möchten: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2022 die öffentliche Wohnraumförderung für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen und einem erhöhten Fördervolumen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro.

Gute Nachrichten für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder modernisieren möchten: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2022 die öffentliche Wohnraumförderung für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen und einem erhöhten Fördervolumen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro.

Dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurden aus dem Landesfördertopf insgesamt 12,1 Millionen Euro für verschiedene Fördermaßnahmen des Wohnungsbaus zugeteilt. Hierzu gehören die Neuschaffung und der Erwerb von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand.

Außerdem werden verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung bestehenden Wohnraums gefördert, die der Verbesserung der Energieeffizienz, dem Abbau von Barrieren, der Änderung und Erweiterung von Wohnraum, dem Klimaschutz, sowie der Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen dienen.

Neu strukturierte Förderbestimmungen

Die neu strukturierten Förderbestimmungen für Neubauten sowie die Konditionsanpassungen der Richtlinie zur Modernisierung wurden am 16. Februar 2022 allen 53 Bewilligungsbehörden bekannt gegeben. Zudem wurden die wesentlichen Neuerungen zur Schaffung und Verbesserung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums vorgestellt, bei dem die Barrierefreiheit und der Klimaschutz auch im Förderjahr 2022 einen Schwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung bilden.

Bei der Eigenheimförderung sind Einkommensgrenzen einzuhalten, die sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße richten. Zudem muss die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens gesichert und auf Dauer tragbar sein. Ob und in welcher Höhe die Möglichkeit einer Förderung besteht können Interessierte vorab selbst auf dem Portal der NRW.Bank unter www.nrwbank.de/chancenprüfer ermitteln.

Die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden. Im Gegenzug winken besonders zinsgünstige Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist zuständige Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Es wird gebeten, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren, da eine öffentliche Förderung vor Baubeginn und vor Abschluss von Verträgen beantragt werden muss.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie für eine gebührenfreie Beratung stehen Astrid Pohl (E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1944) und Petra Hanstein (E-Mail: p.hanstein@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1943) vom Bauamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Verfügung. Die aktuellen Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen sind im Internetportal der NRW.Bank unter www.nrwbank.de zu finden.