Über die Feiertage zusätzliche Impfstraßen im Impfzentrum geöffnet
Mehr als 2.000 Personen mit Vorerkrankungen zur Coronaschutzimpfung eingeladen
2.365 Seniorinnen und Senioren in Siegen-Wittgenstein, die im Jahre 1941 geboren wurden, erhalten in den nächsten Tagen Post von Landrat Andreas Müller. In dem Umschlag befinden sich Schreiben des Landrates und von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit allen wichtigen Informationen rund um die Impfung.
2.365 Seniorinnen und Senioren in Siegen-Wittgenstein, die im Jahre 1941 geboren wurden, erhalten in den nächsten Tagen Post von Landrat Andreas Müller. In dem Umschlag befinden sich Schreiben des Landrates und von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit allen wichtigen Informationen rund um die Impfung. Anmeldungen zur Impfung können ab Dienstag, 6. April 2021, täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 116 117 02 und ab diesem Zeitpunkt auch wieder online unter www.116117.de erfolgen. Neben Personen des Jahrgangs 1941 können auch deren Partner, wenn diese älter als 70 Jahre sind, mit zur Impfung angemeldet werden.
„Ich freue mich sehr, dass wir nun Schritt für Schritt in die Schutzimpfung von Menschen, die jünger als 80 Jahren sind, einsteigen können“, sagt Landrat Andreas Müller: „Die bundesweit für die kommenden Wochen angekündigten Impfstoffmengen lassen hoffen, dass die Impfkampagne im zweiten Quartal jetzt richtig Fahrt aufnimmt“, ist der Landrat optimistisch.
Impfung von Personen mit Vorerkrankungen
Gleichzeitig mit der Einladung des Jahrgangs 1941 zur Schutzimpfung startet der Kreis jetzt auch die Impfungen von Personen mit Vorerkrankungen. Dafür hat die Landesregierung 130.000 Dosen BioNTech für ganz NRW zur Verfügung gestellt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein erhält davon 2.004.
Impfberechtigt sind Personen, die an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 2 a bis j der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes leiden. Nachdem vor rund vier Wochen bekannt wurde, dass diese Personen ab Anfang April geimpft werden sollen, sind beim Kreis rund 3.000 Anträge eingegangen. Nicht alle davon fallen in die Gruppe von Personen mit hoher Priorität. Für die, die impfberechtigt sind, konnte der Kreis jetzt 2.004 Termine zur Vereinbarung freischalten. Die entsprechenden Personen wurden vom Impfzentrum angeschrieben. Die Impfungen beginnen bereits am Mittwoch, 31. März, und enden am Donnerstag, 8. April. Dieser Tag ist dann ausschließlich für die Impfung von Erkrankten nach § 3 Absatz 2 a bis j vorgesehen.
Am 1. April werden im Impfzentrum des Kreises darüber hinaus zusätzlich 130 weitere Personen geimpft, die einen Höchstpriorisierungsantrag beim Kreis gestellt hatten. Diese leiden an Krankheiten, die zwar nicht explizit im § 3 Absatz 2 der Impfverordnung des Bundes genannt werden, aber vergleichbar schwer sind. Das haben Ärzte in jedem einzelnen dieser Fälle in entsprechenden Attesten festgestellt.
„Wie bei der Gruppe der über 80-Jährigen, können auch bei Personen mit Vorerkrankungen nicht alle Impfberechtigten sofort und als erste geimpft werden“, stellt Thiemo Rosenthal, Gesundheitsdezernent des Kreises, mit Bedauern fest: „Allerdings können sich Personen, die aufgrund des begrenzten Impfstoffkontingentes vom Kreis keinen Termin bekommen konnten, direkt nach Ostern an ihren Hausarzt wenden. Denn, wenn wie angekündigt die Hausärzte nach Ostern in die Coronaschutzimpfung einbezogen werden, sollen sie zunächst genau diese Personengruppen impfen“, fasst Rosenthal den aktuellen Kenntnisstand zusammen.
Zusätzliche Impfstraßen über Ostern in Betrieb
Das Impfzentrum des Kreises wird über die Feiertage – also an Karfreitag, Ostersonntag und – montag ganz regulär zu den üblichen Öffnungszeiten zwischen 8:00 und 20:00 Uhr in Betrieb sein. Um die geplanten Impfungen von über 80-Jährigen und von Personen mit Vorerkrankungen durchführen zu können, wird über das Osterwochenende zusätzliches Personal Im Impfzentrum anwesend sein, um weitere Impfstraßen zu besetzen.
„Kein Impfstoff übrig“
Das Impfzentrum des Kreises weist noch einmal darauf hin, dass abends kein Impfstoff „übrig“ ist. Alle Impfstoffdosen sind verplant. Sollten einzelne Spritzen am Abend noch nicht verimpft sein, werden Personen von Wartelisten, die entsprechend der Priorisierung eine Impfberechtigung besitzen, kurzfristig zur Impfung eingeladen: „Ein spontaner Besuch im Impfzentrum ohne vorherige Terminvereinbarung ist unter keinen Umständen möglich“, macht der Kreis noch einmal deutlich und bittet deshalb darum, auf solche Besuche zu verzichten: „Nur wer einen Termin hat und tatsächlich impfberechtigt ist, wird ins Impfzentrum eingelassen. Andere Personen müssen leider bereits am Eingang abgewiesen werden“, so die Kreisverwaltung.
Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsamt
Durch die starke Zunahme von Corona-Selbst- und Schnelltests wird das Kreisgesundheitsamt auch am Karsamstag und Ostermontag PCR-Tests im Corona-Diagnose-Zentrum des Kreises durchführen. Die PCR-Tests sind u.a. immer erforderlich, um einen positiven Schnelltest zu überprüfen. Die Ergebnisse der PCR-Tests erhalten die Betroffenen direkt auf die Corona-Warn-App. Unabhängig davon werden positiv Getestete vom Kreisgesundheitsamt zeitnah telefonisch kontaktiert.
Weil über 80 Prozent der Getesteten inzwischen die App nutzen, wird das Kreisgesundheitsamt künftig darauf verzichten, automatisch jeden negativ Getesteten über das Ergebnis zu informieren. Wer die entsprechende App nicht nutzen möchte, kann sein Ergebnis telefonisch beim Gesundheitsamt erfragen. Die entsprechende Nummer erhalten die Getesteten beim Besuch im Corona-Diagnose-Zentrum.
Aufgrund von Nachfragen weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass bei positiven Schnelltests nur der Betroffene selbst mit einem PCR-Test untersucht wird. Weitere Personen des gleichen Hausstandes oder enge Kontaktpersonen werden nur getestet, wenn sie bereits Symptome zeigen oder ebenfalls ein positiver Schnelltest vorliegt.
Um nach 14 Tagen vorzeitig aus einer Quarantäne entlassen werden zu können, ist künftig kein PCR-Test durch das Gesundheitsamt mehr erforderlich. Es reicht ein Schnelltest durch einen Hausarzt oder ein Schnelltestzentrum. Diese Testungen müssen sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen eigenständig vereinbaren und durchführen lassen. Das negative Ergebnis zur Beendigung der Quarantäne muss dann eine Woche lang mitgeführt werden.