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Datum: 01.12.2021

Öffentliche Auslegung der Naturdenkmalverordnung
Neue Verordnung Online oder im Kreishaus einsehbar

Bürgerinnen und Bürger können sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Inhalte sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und über die für sie wichtigen Fragestellungen konkret beraten lassen.

Um bedeutsame Naturgebilde wie Bäume oder Felsen in Siegen-Wittgenstein zu schützen wurde am 10. Dezember 2001 vom Kreis die „Verordnung zum Schutze von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne“ (ND-VO-I) erlassen. Zuletzt geändert wurde die Verordnung am 30. März 2010 – am 28. Dezember 2021 läuft sie aus.

Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein als Untere Naturschutzbehörde plant daher, diese Verordnung neu zu erlassen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. September 2021 einen hierfür erarbeiteten Entwurf der Verordnung beschlossen, der jetzt öffentlich ausgelegt wird.

Das Plangebiet erstreckt sich auf Objekte und Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne innerhalb der elf Kommunen des Kreises.

Einige ehemals ausgewiesene Schutzobjekte sind in dem aktuellen Verordnungs-Entwurf nicht mehr vorhanden. Die Gründe hierfür liegen darin, dass z.B. Bäume in den letzten Jahren und auch in Zukunft aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden müssen. Darüber hinaus werden auch neue Objekte als Naturdenkmale vorgeschlagen und mit der öffentlichen Auslegung einstweilig unter Schutz gestellt.

Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung bestehen:

  • Vom 3. Dezember 2021 bis 30. April 2022 während der Dienststunden bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein – Untere Naturschutzbehörde – Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen, Kreishaus Raum 612 unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Schutzmaßnahmen.
  • Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung kann ebenfalls ab dem 3. Dezember auf der Internet-Seite der Kreisverwaltung (www.siegen-wittgenstein.de) unter der Suchbegriffeingabe „Neue-ND-VO“ eingesehen und abgerufen werden.

Bürgerinnen und Bürger können sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Inhalte sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und über die für sie wichtigen Fragestellungen konkret beraten lassen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Vorschläge, Anregungen oder auch Bedenken einzubringen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen oder Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die vorgetragenen Bedenken oder Anregungen wird zu gegebener Zeit der Kreistag entscheiden.