Tele-Notarzt für Südwestfalen startet spätestens 2024
Landrat: „Zeitgewinn, der im Einzelfall Leben retten kann“
Vielleicht noch in diesem Jahr, spätestens aber 2024 soll ein gemeinsames Tele-Notarzt-System für Südwestfalen in Betrieb gehen.
Vielleicht noch in diesem Jahr, spätestens aber 2024 soll ein gemeinsames Tele-Notarzt-System für Südwestfalen in Betrieb gehen. Die fünf südwestfälischen Kreise und der benachbarte Oberbergische Kreis wollen das Projekt gemeinsam tragen. Jeder der beteiligten Kreise wird eine Telenotarztzentrale in einer Leitstelle einrichten. Die Aufgabe des Telenotarztes wird dann abwechselnd von den beteiligten Kreisen übernommen. Das geht aus einer Vorlage hervor, die der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises Siegen-Wittgenstein am 8. März erstmals beraten wird.
„Das Tele-Notarzt-System soll das bestehende Netz der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung ergänzen und die schnellstmögliche Betreuung der Patienten verbessern“, betont Landrat Andreas Müller: „Gerade in unseren ländlichen Kreisen in Südwestfalen kann es im Einzelfall zu einem Zeitgewinn kommen, der Leben retten kann!“, so der Landrat.
Patienten in einem Rettungswagen können ohne zusätzliche Wartezeit auf einen Notarzt behandelt werden – das ist die Idee des Tele-Notarzt-System. Der Notarzt wird live in den Rettungswagen geschaltet und erhält umgekehrt wichtige Patientendaten auf seinen Rechner in der Tele-Notarzt-Zentrale in der Leitstelle. So können schneller erste Diagnosen erstellt werden, was auch den Transport in ein Krankenhaus beschleunigen kann.
Die sechs beteiligten Kreise wollen eine Trägergemeinschaft für das Tele-Notarzt-System gründen. Der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung liegt vor. Der Kreis Soest soll Kernträger der Trägergemeinschaft werden. Diese Kernträgerschaft bezieht sich aber ausschließlich auf administrative Aufgaben.
In Kürze werden drei Arbeitsgruppen zusammenkommen, die sich mit der Ausschreibung des Tele-Notarzt-Systems, der Vereinheitlichung der Standardarbeitsanweisungen und der Kompatibilität der Leitstellentechnik beschäftigen werden.
Am Anfang soll jeder Träger mindestens einen Rettungswagen mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Tele-Notarzt-Systems ausstatten. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Ausrüstung aller Rettungswagen auf das Tele-Notarzt-System Zug um Zug zu erreichen.