Inhalt
Datum: 03.07.2023

Honigbienen vor Asiatischer Hornisse schützen

Imker sollten ihre Bienenvölker vor der Asiatischen Hornisse schützen. Das empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Asiatische Hornisse breitet sich derzeit rasant in Nordrhein-Westfalen aus. Sie wird als potenzielle Bedrohung für heimische Bienenvölker gesehen und steht auf der EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten. Einen ersten Einzelfund gab es im Jahr 2020 im Kreis Heinsberg im Grenzbereich zu den Niederlanden. Im Jahr 2022 wurden erstmals in NRW Nester gefunden. Bestätigt wurden Vorkommen im Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Köln, Düsseldorf und Duisburg, so das LANUV. Auch in Siegen wurde bereits eine Asiatische Hornisse gesichtet und der UNB gemeldet, berichtet der Kreis. Allerdings ist diese Sichtung nicht bestätigt.

Für Menschen ist die Asiatische Hornisse eher ungefährlich. Zwar verteidigt sie sich und ihre Brut mit Stichen, insbesondere bei Erschütterungen des Nests. Die Stiche sind für Nicht-Allergiker aber ungefährlich und vergleichbar mit Wespen- oder Bienenstichen.

Für Honigbienen kann die zugewanderte Hornisse allerdings zur existenziellen Gefahr werden. Denn die Asiatische Hornisse ist ein Insektenjäger. Im besiedelten Raum, etwa an Stadträndern, werden zu 66 bis 80 Prozent Honigbienen erbeutet. Da die heimische Honigbiene im Gegensatz zu der asiatischen Honigbiene keine besonderen Abwehrmechanismen gegen das Eindringen in den Bienenstock entwickeln konnte, wird die Asiatische Hornisse als potenzielle Bedrohung für die Imkerei angesehen. Als gefährdet gelten vor allem Bienenvölker, die durch andere negative Einflussfaktoren bereits geschwächt sind.

Bienenvölker im Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse können mit Schutzvorrichtungen am Einflugloch gegen das Eindringen des Räubers in den Bienenstock geschützt werden. Hierzu empfehlen die Experten von Kreis und LANUV, ein Netz oder ein Schutzgitter von sechs Millimeter Maschenweite zu installieren. Das kann von Honigbienen, nicht aber von der Asiatischen Hornisse passiert werden. Daneben sollten die Bienenvölker phasenweise zur Stärkung der Widerstandskraft zugefüttert und der Bienenstock von Honigresten oder anderen Lockstoffen gesäubert werden.

Der Einsatz von beköderten Fallen zum Fang der Asiatischen Hornisse ist nach deutschem Recht verboten, denn es werden darin überwiegend Nektar fressende Fluginsekten gefangen und getötet, die geschützt werden müssen. Der Beifang geschützter Arten ist leider auch bei Fallen nachgewiesen worden, die vom Hersteller als „selektiv fangend“ beworben werden.

Um wirksame und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse durchführen zu können, ist es zudem wichtig, jede Sichtung zu melden – idealerweise mit Foto. Sichtungen können im Neobiota-Portal gemeldet werden. Das geht auch per Smartphone-App, mit der direkt am Fundort Standortdaten und Bildmaterial übermittelt werden können. Das Portal ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/erfassung.

Alternativ ist auch eine Meldung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein möglich, Ansprechpartner: Christian Heimann, Telefon: 0271 333-1835, E-Mail: unb@siegen-wittgenstein.de. Wichtig ist in jedem Fall die genaue Angabe des Standorts und wenn möglich, aus welcher Richtung die Tiere an- oder abfliegen.