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Datum: 27.08.2024

Geburtsjahrgänge nach 1953:
Führerschein umtauschen bis Mitte Januar 2025

Wer bereits in der Vergangenheit auf einen EU-Kartenführerschein umgestellt hat, oder wer vor 1953 geboren wurde, ist aktuell nicht vom Umtausch betroffen.

Ob grauer Lappen oder rosa Pappe: Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen, die nach 1953 geboren wurden, ihre Pkw-, LKW- und Motorradführerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

„Um längere Wartezeiten gegen Ende des Jahres zu vermeiden, möchten wir jetzt noch einmal auf die Umtauschpflicht hinweisen“, so Kreisordnungsamtsleiter Thomas Schneider. „Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, kann zu den gewohnten Öffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises vorbeikommen, ein Termin ist nicht erforderlich.“

Der Führerschein-Umtausch kann montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr in Siegen, St.-Johann-Straße 23, und von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr in Bad Berleburg, Am Breitenbach 1, durchgeführt werden. Mitzubringen ist der alte Führerschein sowie ein aktuelles, farbiges Passfoto (35x45mm, nicht zwingend biometrisch). Der Umtausch kostet 30,40 Euro. In der Zulassungsstelle in der St.-Johann-Straße in Siegen kann ausschließlich per GiroCard bezahlt werden. Wer in bar bezahlen möchte, kann dies ein paar Meter entfernt an der Servicestelle im Kreishaus (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen) erledigen.

Der Umtausch der alten Führerscheine ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Umtausch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Wer bereits in der Vergangenheit auf einen EU-Kartenführerschein umgestellt hat, oder wer vor 1953 geboren wurde, ist aktuell nicht vom Umtausch betroffen.