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Datum: 25.07.2023

Land verlängert Antragsfrist bis 29. Februar 2024
Jetzt Fördermittel für Dach- und Fassadenbegrünung beim Kreis beantragen


Der Juli 2023 wird weltweit der heißeste Monat seit „Jahrhunderten, wenn nicht tausenden Jahren“ werden. Das ist die Einschätzung des Chef-Klimatologen der US-Raumfahrtbehörde Nasa, Gavin Schmidt. „Auch wenn bei uns der Hochsommer gerade eine Pause macht, müssen wir uns weiter auf die Folgen des Klimawandels einstellen“, sagt Markus Menn, Stabsstellenleiter für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Ein Weg: das Stadtklima verbessern – z.B. mit Dach- und Fassadenbegrünungen. Die tragen spürbar dazu bei, dass es an heißen Tagen im eigenen Haus kühler und angenehmer ist.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Kreis Siegen-Wittgenstein 250.000 Euro zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungsprojekten zur Verfügung gestellt. Davon sind bereits 145.000 Euro vergeben, 105.000 Euro können aber noch abgerufen werden. Die Frist für die Umsetzung und den Nachweis der Maßnahmen ist von der Landesregierung jetzt bis zum 29. Februar 2024 verlängert worden. Der Antrag muss vor Beginn der Begrünungsmaßnahme gestellt werden.

„Eine Begrünung auf oder an Gebäuden wirkt sich äußerst positiv auf Verdunstung, Kühlung und Regenwasserrückhaltung aus – die bepflanzte Fläche funktioniert also wie eine große grüne Klimaanlage und ist gleichzeitig Lebensraum und Wasserreservoir. Besonders in städtischen Gebieten verbessern begrünte Dächer und bepflanzte Fassaden das Stadtklima und die Luftqualität“, erläutert Landrat Andreas Müller.

Geeignete Dach- und Fassadenflächen gibt es unzählige: Einen Anreiz, diese Flächen im Kreis gezielt zu begrünen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, gibt das Förderprogramm des Landes NRW »Klimawandelvorsorge in Kommunen«. „Bei der Begrünung von Dächern und Fassaden gibt es nur Gewinner. Ein Teil der versiegelten Flächen wird der Natur zurückgegeben und bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auch mit Photovoltaik lässt sich eine Begrünung kombinieren“, so Markus Menn, Leiter der Stabsstelle.

Anträge für förderfähige Maßnahmen können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen gestellt werden. Die Förderung kommt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und kann bis zu 50 Prozent betragen. Ansprechpartnerin beim Kreis ist

, E-Mail: b.werner@siegen-wittgenstein.de oder Telefon: 0271 333-1175.