Anregungen zur Naturdenkmalverordnung bis September möglich
Verordnung online und im Kreishaus einsehbar
Um bedeutsame Naturdenkmale wie z.B. Bäume in Siegen-Wittgenstein zu schützen, wurde vom Kreis eine Verordnung erlassen.
Um bedeutsame Naturdenkmale wie z.B. Bäume in Siegen-Wittgenstein zu schützen, wurde vom Kreis eine Verordnung erlassen. Jetzt wurde ein neuer Verordnungsentwurf erarbeitet. Die Offenlegung des Entwurfs wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen.
Zwischen dem 17. Juli 2023 und dem 15. September 2023 kann dieser auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.siegen-wittgenstein.de) unter dem Suchbegriff „Neue ND-VO“, oder während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde in Siegen (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen, Raum 612) eingesehen werden.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Anregungen zum Verordnungsentwurf schriftlich eingereicht werden müssen. Für Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@siegen-wittgenstein.de und telefonisch unter 0271 333-1821 oder -1839 zur Verfügung.