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20 bedeutende Persönlichkeiten aus Siegen-Wittgenstein
Folge 18: "Johann Friedrich Henschel", Richter (BverfG) (1931 - 2007)

Johann Friedrich Henschel wurde am 10. Juni 1931 in Berleburger Ortsteil Schwarzenau geboren. Nach dem Ende seiner juristischen Ausbildung und der Erlangung der Promotion mit dem Thema "Die Strafverteidigung im Inquisitionsprozeß des 18. und im Anklageprozeß des 19. Jahrhunderts" trat Henschel zunächst in den Justizdienst Niedersachsens ein und wurde 1965 zum Landgerichtsrat beim Landgericht Hannover ernannt. Nur drei Jahre später schied Henschel auf eigenen Wunsch hin aus dem richterlichen Dienst aus und ließ sich als Rechtsanwalt und später auch als Notar nieder.
 
1983 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, im Juli wurde Henschel dann zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt. Er gehörte dem Ersten Senat vom 19. Juli 1983 bis zum 13. Oktober 1995 an. Ab September 1994 nahm er die Aufgaben als Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Gerichts wahr.

Henschels Zeit bei Gericht

In seiner Amtszeit beeinflusste er die Rechtsprechung des Gerichts zur Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, zum Schulrecht und zu Fragen des Eigentums. Henschel erlangte hierbei insbesondere durch das so genannte Kruzifix-Urteil Bekanntheit, das der Erste Senat unter seinem Vorsitz im Jahr 1995 verkündete. Auch an Urteilen zu grundstücksbezogenen Vermögensfragen hatte er maßgeblichen Anteil.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht nahm Henschel seine Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof wieder auf.

1987 wurde er Honorarprofessor an der Universität Göttingen.
Johann Friedrich Henschel war außerdem engagiert im Förderkreis der Deutschen Oper Berlin.

Henschel starb am 19. März 2007 in Hannover.

Quelle: Wikipedia