Trinkwasser in Siegen-Wittgenstein
Seit Monaten bleibt der Regen, der uns sonst verlässlich begleitet, aus oder fällt nur sporadisch. Was 2025 als zu trockenes Jahr begann, hat sich über den Winter 2025/2026 fortgesetzt und in den vergangenen Wochen zu einer ausgeprägten Hitze- und Trockenperiode verdichtet. Die Folgen sind an unseren beiden großen Trinkwasserspeichern, der Breitenbach- und der Obernautalsperre, unübersehbar: Ihre Füllstände liegen deutlich unter dem, was in diesen Sommerwochen üblich wäre.
Damit unser Trinkwasser auch in den kommenden Monaten in gewohnter Qualität aus der Leitung fließt, hat der Kreisausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein in einer Sondersitzung am 21. August 2026 im Eilverfahren den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen. Sie beschränkt zeitlich befristet bis zum 2. Oktober 2026 die Verwendung von Trinkwasser dort, wo gut auf sie verzichtet werden kann – damit sie dort ankommt, wo sie unverzichtbar ist: am Wasserhahn, in der Dusche, im Kochtopf.
Trinkwasser-Sparverordnung läuft aus
Landrat dankt Bevölkerung: Wassersparen bleibt das Gebot der Stunde
Die Trinkwasser-Sparverordnung des Kreises Siegen-Wittgenstein läuft am 2. Oktober planmäßig aus. Seit dem 24. August galten im gesamten Kreisgebiet Verbote, etwa für das Befüllen privater Pools, das Rasensprengen oder das Autowaschen außerhalb gewerblicher Waschanlagen. Entwarnung bedeutet das Auslaufen der Verordnung jedoch nicht, machen Kreis und Wasserverband deutlich: Die Trinkwasserversorgung in der Region bleibt angespannt. Die Füllstände der Talsperren sind weiter unter Normalstand. Deshalb bittet Landrat Andreas Müller alle Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin sparsam mit Trinkwasser umzugehen.
Regen der vergangenen Wochen reicht nicht aus
Trotz der Niederschläge und der gesunkenen Temperaturen der vergangenen Wochen sind die Füllstände der Talsperren weiter gesunken. Vom Inkrafttreten der Verordnung am 24. August bis zum 28. September fiel der Füllstand der Obernautalsperre von 45 auf 40 Prozent, der der Breitenbachtalsperre von 56 auf 50 Prozent.
Der Grund: Der Regen wurde zunächst von den ausgetrockneten Böden und der Vegetation aufgenommen und ist bislang nur zu einem geringen Teil in den Talsperren angekommen. Er hat die Pegel daher nicht steigen lassen, sondern lediglich dafür gesorgt, dass die Füllstände langsamer gesunken sind als in den Hitze- und Trockenmonaten Juni und Juli. Im Vergleich zum langjährigen Mittel fehlen in den Talsperren mehr als sechs Millionen Kubikmeter Wasser. Dieses Defizit hat sich über viele Monate mit zu geringen Niederschlägen aufgebaut. Um es auszugleichen, ist über einen längeren Zeitraum intensiver Niederschlag in den Einzugsgebieten der Talsperren nötig. Neben Dauer, Menge und räumlicher Verteilung des Regens spielen dabei auch die Außentemperatur sowie die Zu- und Abflussmengen eine Rolle.
Lage wird weiter beobachtet
Konkrete Folgeregelungen nach dem Auslaufen der Trinkwassersparverordnung sind derzeit nicht geplant. Ob und wann weitere Maßnahmen erforderlich werden könnten, hängt maßgeblich von der Entwicklung der Witterung und den Füllständen der Talsperren im Herbst- und Winterhalbjahr ab. Kreis und Wasserverband beobachten und bewerten die Versorgungssituation fortlaufend.
„In jedem Fall bleibt es hilfreich, auch in den kommenden Monaten Trinkwasser nur dafür zu nutzen, wofür es unbedingt erforderlich ist.“
Andreas Müller, Landrat
Tipps zum Wassersparen im Alltag
Im Bad und WC hilft es, kürzer zu duschen statt zu baden, einen Sparduschkopf zu nutzen und das Wasser beim Zähneputzen, Rasieren oder Einseifen abzustellen. Tropfende Wasserhähne und undichte WC-Spülungen sollten repariert, die Spartaste der Toilette genutzt und unnötiges Mehrfachspülen vermieden werden.
In der Küche gilt: Geschirrspüler nur voll beladen einschalten, Geschirr nicht unter fließendem Wasser vorspülen und Obst und Gemüse in einer Schüssel waschen. Beim Kochen nur die benötigte Wassermenge verwenden, Trinkwasser im Kühlschrank kühlen statt den Hahn lange laufen zu lassen. Gemüseputzwasser zum Blumengießen nutzen.
Beim Waschen und Reinigen sollte die Waschmaschine nur voll beladen und möglichst mit Spar- oder Eco-Programm laufen. Autos werden am besten in Waschanlagen mit Wasseraufbereitung gereinigt, Wege und Einfahrten nicht mit dem Schlauch abgespritzt.
Für den Garten, auch mit Blick auf das nächste Frühjahr, lohnt es sich, Regenwasser zu sammeln, früh morgens oder abends zu gießen, um Verdunstung zu verringern, und auf trockenheitsverträgliche Pflanzen zu setzen.
Weitere Informationen unter www.siegen-wittgenstein.de/trinkwasser.
Wer versorgt uns – und womit?
Die Trinkwasserversorgung im Kreis Siegen-Wittgenstein wird überwiegend durch den Wasserverband Siegen-Wittgenstein (WVS) sichergestellt. Als zentraler, kommunaler Aufgabenträger versorgt der WVS rund 300.000 Menschen mit jährlich etwa 16,5 Millionen Kubikmetern Trinkwasser. Er gewinnt und aufbereitet das Rohwasser und leitet es an die Wasserwerke der elf Städte und Gemeinden weiter, die es an die Haushalte verteilen.
Woher kommt der Druck auf unsere Vorräte?
Rund 85 bis 90 Prozent des Trinkwasserbedarfs der Region werden aus zwei Talsperren gedeckt: der Breitenbachtalsperre in Hilchenbach (Fassungsvermögen 7,8 Mio. m³) und der Obernautalsperre auf dem Gebiet der Stadt Netphen (Fassungsvermögen 14,8 Mio. m³). Beide weisen aktuell gegenüber den Vorjahren sehr niedrige Füllstände auf:
- Obernautalsperre: 46% (42%, Stand: 14.09.)
- Breitenbachtalsperre: 57% (52%, Stand: 14.09.)
Das gilt, obwohl die eigentlich vorgeschriebene Mindestwasserabgabe an die nachfolgenden Gewässer mit Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg bereits seit Monaten reduziert wurde. Bleiben Niederschlag und Zufluss weiter aus, steigt die Wassertemperatur, die Verdunstung nimmt zu, und die Füllstände sinken weiter – mit der Folge, dass sich zunächst die Trinkwasserqualität verschlechtern und bei anhaltender Trockenheit die Versorgung selbst knapp werden könnte.
Besonders im Blick: das kühle Tiefenwasser der Talsperren, das für die Aufbereitung zu Trinkwasser gebraucht wird. In der Obernautalsperre wird es voraussichtlich in der ersten Septemberdekade aufgebraucht sein, in der Breitenbachtalsperre in der zweiten. Durch Mischen mit wärmeren Wasserschichten lässt sich dieser Zeitpunkt um etwa zehn Tage hinauszögern – die Rohwassertemperatur wird dabei aber von derzeit rund 8 °C auf 12 bis 14 °C, danach möglicherweise auf bis zu 18 °C steigen. Das birgt innerhalb weniger Wochen ein reales Risiko für die Trinkwasserqualität.
Warum entscheidet der Kreis – und nicht jede Kommune für sich?
Nach der Kreisordnung liegt die Zuständigkeit für solche Maßnahmen zunächst bei den Städten und Gemeinden. Um jedoch einen „Flickenteppich“ unterschiedlicher örtlicher Regelungen zu vermeiden, der die Wirksamkeit der Maßnahmen erheblich schwächen würde, haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller elf kreisangehörigen Kommunen am 17. August 2026 einvernehmlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis eine einheitliche Regelung für das gesamte Kreisgebiet trifft. Da eine kurzfristige Einberufung des Kreistages nicht möglich war, hat der Kreisausschuss die Verordnung im Eilverfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW beschlossen.
Ausgenommen von der Verordnung sind Feuerwehreinsätze; Übungen der Feuerwehr sollen jedoch über dienstliche Weisungen ebenfalls nicht stattfinden.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die Verordnung?
Die Verordnung tritt mit dem Beschluss des Kreisausschusses am Montag, 24. August 2026, in Kraft.
Was wird verboten?
Untersagt ist die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz insbesondere für:
- das Befüllen und Betreiben privater Schwimmbecken, Pools und Badebecken
- Springbrunnen, Wasserspiele und ähnliche Anlagen
- die Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und sonstigen Grünflächen
- die Bewässerung von Sport- und Spielplätzen sowie Golfanlagen
- das Waschen von Fahrzeugen außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen
- das Befeuchten von Baustellen zur Staubminderung, sofern nicht behördlich vorgeschrieben
- das Reinigen oder Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern, Photovoltaikanlagen und anderen Flächen, sofern nicht aus hygienischen Gründen erforderlich
Darf ich weiter Regenwasser sammeln und nutzen?
Ja. Die Nutzung von Regenwasser ist ausdrücklich erlaubt und der beste Beitrag, den Sie zur Schonung unserer Trinkwasservorräte leisten können.
Darf ich weiter in meinem Pool baden?
Ein bereits befüllter Pool darf weiter genutzt werden. Das Befüllen oder Nachfüllen mit Trinkwasser ist jedoch untersagt.
Darf ich meinen Garten gießen?
In privaten Gärten darf Trinkwasser nur noch zum Gießen von Neuanpflanzungen, insbesondere von Bäumen, verwendet werden. Flächen zur Lebensmittelgewinnung (z. B. Gemüse, Salat, Obst, Kräuter) dürfen sparsam bewässert werden – jedoch nur zwischen 19 und 9 Uhr, um Verdunstungsverluste zu vermeiden. Die Bewässerung von Rasenflächen, Zierpflanzen, Hecken und Gehölzen in Haus-, Klein- und Schrebergärten ist untersagt.
Welche Flächen dürfen weiterhin gegossen werden?
Ausgenommen sind:
- land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Friedhöfe
- Neuanpflanzungen
- gewerblicher Produktionsgartenbau
Darf ich mein Auto zu Hause waschen?
Nein. Erlaubt ist die Fahrzeugwäsche nur in genehmigten gewerblichen Waschanlagen, die ihr Trinkwasser in der Regel im geschlossenen Kreislauf wiederverwenden. Ausnahmen gelten nur, wenn eine Reinigung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, etwa bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz.
Darf ich Terrasse, Hofeinfahrt oder PV-Anlage abspritzen?
Grundsätzlich nein – auch nicht mit dem Hochdruckreiniger. Ausnahmen gelten nur, wenn dies aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
Darf ich eine Baustelle oder Baustraße befeuchten?
Grundsätzlich nein, es sei denn, dies ist behördlich vorgeschrieben.
Gibt es Ausnahmen im Einzelfall?
Ja. Auf Antrag kann der Kreis Siegen-Wittgenstein eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Prüfung erfolgt im jeweiligen Einzelfall.
Was passiert bei einem Verstoß?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Was kann ich darüber hinaus freiwillig tun?
Auch dort, wo Trinkwasser weiterhin genutzt werden darf, hilft ein bewusster Umgang: sparsam duschen, Wassersparprogramme an Waschmaschine und Geschirrspüler nutzen, Regenwasser auffangen. Jeder Tropfen, den wir heute sparen, ist ein Tropfen, der morgen noch da ist.