Kreis Siegen-Wittgenstein


Januar

21. Januar 2005

Veterinäramt weist auf Allergenkennzeichnung hin:
Die Zutatenlisten bei Lebensmitteln werden bald länger

Verschiedene Zutaten in Lebensmitteln rufen Überempfindlichkeitsreaktionen des menschlichen Körpers, eine so genannte Allergie, hervor. Ab dem 25. November 2005 wird die Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln verpflichtend. Bestimmte Zutaten, die am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, müssen dann auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. In einer Pressemitteilung weist das Veterinäramt auf die neue Kennzeichnungspflicht dieser Zutaten hin. Die entsprechende Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist bereits in Kraft getreten.

Zwölf Produktgruppen und sämtliche Erzeugnisse aus diesen Produktgruppen fallen demnach unter die neue Kennzeichnungspflicht. Zu ihnen zählen glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer, Fisch, Krustentiere, Eier, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Milchzucker), Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesamsamen und Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von mehr als 10 Milligramm pro Kilo oder Liter.

Die Kennzeichnung muss auch dann erfolgen, wenn die Zutat nur bei der Herstellung verwendet wurde, im Endprodukt selbst jedoch nicht mehr vorhanden ist (z.B. Eigelb zur Klärung von Wein). Die Kennzeichnung der Zutat kann entweder über den Namen des Lebensmittels erfolgen, etwa Weizenpaniermehl, Sojalecithin, oder die Zutat wird in dem Zutatenverzeichnis kenntlich gemacht .

Eine Kennzeichnungspflicht ist nicht erforderlich für Zutaten, die weniger als 2% im Enderzeugnis vorhanden sind. Die neue Regelung gilt auch für alkoholische Getränke, wenn sie mehr als 1,2% Alkohol enthalten.

Eine Kennzeichnungspflicht von losen Lebensmitteln (unverpackte Ware) ist noch nicht vorgesehen. Hintergrund für diese neuen Vorschriften ist, dass 5-7% der Deutschen an Allergien leiden.



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