Kreis Siegen-Wittgenstein


August

31. August 2010    

Ungeklärte Finanzierung des U3-Ausbaus:
Landrat Paul Breuer bittet Innenminister Jäger um „entscheidenden Beitrag“ zur Klärung offener Rechtsfragen
  

In einem Schreiben an Ralf Jäger bittet Landrat Paul Breuer den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, entscheidend zur Lösung von Problemen beizutragen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Ausbaus der U3-Tagesbetreuung entstanden sind. Hintergrund sind ungeklärte Rechtsfragen, die die Übernahme des Eigenanteils der Kindergartenträger durch die Städte und Gemeinden betrifft.

Wenn eine Kindertagesstätte für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren ausgebaut wird, gibt es dazu Zuschüsse des Landes. Allerdings muss auch der Träger des Kindergartens einen Eigenanteil leisten. Dieser ist dazu aber aus finanziellen Gründen oft nicht in der Lage. Gleiches gilt für den Eigenanteil beim Betrieb der Kindertagesstätte. Bisher war es oft Praxis, dass die Städte und Gemeinden den Eigenanteil so genannter „armer Träger“ übernommen haben. Befindet sich eine Kommune im Nothaushalt, darf sie diesen Anteil aber nicht mehr übernehmen, weil dies keine Pflichtaufgabe ist.

Rechtlich wäre zwar zulässig, dass der Kreis in die Presche springt und die Eigenanteile der „armen Träger“ übernimmt, weil er als Jugendhilfeträger verpflichtet wäre, Kinderbetreuungsplätze im rechtlich vorgegeben Umfang vorzuhalten. „Dies führt aber zu neuen Verwerfungen und Ungerechtigkeiten“, so Landrat Paul Breuer. Übernähme der Kreis die Trägeranteile für Gemeinden im Nothaushalt, würde dies über die differenzierte Kreisumlage finanziert. Dabei würden Gemeinden, die sich nicht im Nothaushalt befinden, doppelt belastet: Sie zahlen direkt die Trägeranteile für die Kindertageseinrichtungen in ihren eigenen Kommunen und über die differenzierte Kreisumlage zusätzlich Trägeranteile in den Nothaushaltskommunen.

Auch ein weiteres nicht anzustrebendes Szenario erläutert Landrat Breuer in dem Schreiben an Minister Jäger: Sollten die Kindergartenträger ohne Übernahme des Eigenanteils durch die Kommunen sich nicht mehr in der Lage sehen, die Kindertagesbetreuung aufrecht zu erhalten – und dafür gebe es Signale – müssten die Betreuungseinrichtungen ggf. in eine kommunale Trägerkonstruktion übernommen werden. Dies allerdings wäre die teuerste Lösung. In seinem Schreiben zeigt Paul Breuer auch den Lösungsweg auf: Die Städte und Gemeinden im Nothaushalt sollen künftig die Trägeranteile doch übernehmen dürfen, wenn sich die Kommunen im Rahmen des vom Kreis als Jugendhilfeträger verabschiedeten Kindertagesstättenbedarfsplan bewegen und dies vom Kreis bestätigt wird. Voraussetzung dafür sei ein abgestimmter kommunaler Konsens, so der Landrat.

Da die Kindergartenträger derzeit vor wichtigen Weichenstellungen und Investitionsentscheidungen stehen, um den von allen gewünschten U3-Ausbau zeitgerecht vorantreiben zu können, bittet Breuer den Innenminister um ein baldige Klärung dieser besonders für den ländlichen Raum so wichtigen Zukunftsfrage.

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