Dezember
20. Dezember 2004
Zusatzvereinbarung mit Verein Brücke e.V. Siegen unterzeichnet:
Intensivierung von Betreuungsangeboten geplant
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte bereits 1994 die im Rahmen von Jugendstrafverfahren vom Gericht angeordneten Betreuungsweisungen und die Vermittlung von Sozialdiensten dem Verein der Strafrechtspflege Brücke Siegen e.V. übertragen.
Vertreter der Kreisverwaltung und des Vereins Brücke e.V. haben nunmehr gemeinsam eine Zusatzvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe unterzeichnet. Diese Vereinbarung ermöglicht es dem Verein Brücke e.V. als freiem Träger der Jugendhilfe, das Betreuungsangebot für Jugendliche und Heranwachsende in den kommenden zwei Jahren zu intensivieren. Hierzu stellt der Kreis Siegen-Wittgenstein als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für diesen Zeitraum eine zusätzliche Personalkostenförderung von rd. 16.000 EUR bereit.
Die Betreuungsweisung wird vom Jugendgericht in der Regel für die Dauer von 6-12 Monaten angeordnet und stellt eine jugendhilfeorientierte, intensive sozialpädagogische Maßnahme dar. Sozialpädagogische Fachkräfte sollen den jungen Menschen im Alter von 14 und 21 Jahren bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen helfen und sie befähigen, ihre Situation zu verändern.
Die vom Gericht auferlegten Sozialdienste, deren Vermittlungszahl ebenfalls erhöht wurde, bieten jugendlichen Straftätern die Chance, durch gemeinnützige Arbeit begangenes Unrecht wieder gutzumachen.
Mit der Intensivierung dieser Jugendhilfeleistungen wird dem entstandenen Bedarf im Kreis Siegen-Wittgenstein Rechnung getragen und den jungen Menschen eine angemessene Hilfeleistung geboten.
zurück
