März
10. März 2010
„Fahrpläne" für die Verbesserung von Gewässern:
Kreis und Bürgermeister beraten über Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich in einer gemeinsamen Sitzung mit den Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Kreisgebiet beschäftigt. Es wurde vereinbart, einen Arbeitskreis unter Koordination und Leitung der Unteren Wasserbehörde des Kreises zu bilden, der konkrete Maßnahmen erarbeitet und vorschlägt, mit denen die Qualität der heimischen Bäche und Flüsse als Lebensraum von Tieren und Pflanzen optimiert werden kann.
Die am 22. Oktober 2000 in Kraft gesetzte Europäische Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik wirkt über den Bund und das Land bis in die Kreise und Städte und Gemeinden. Die Richtlinie enthält eine Verpflichtung, die Oberflächengewässer bis 2015, spätestens aber bis 2027 in einen „guten Zustand" zu bringen. „Guter Zustand" heißt dabei, dass die Gewässer ökologisch optimiert werden, was sich durch die Wiederansiedlung von z.B. Lachsen zeigen kann.
„Guter Zustand" heißt aber auch, dass die Durchgängigkeit der Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen wieder gewährleistet werden soll. Die in den 60er und 70er Jahren unter Einsatz beträchtlicher Mengen Beton durchgeführten Flussveränderungen, etwa zur Begradigung von Gewässern, haben sich nicht bewährt und in Zeiten mit hohen Niederschlägen großen Schaden angerichtet. Es gilt deshalb heute, die Gewässer wieder in einen natürlichen Verlauf einzubetten.
In Nordrhein-Westfalen wurde zur Umsetzung ein Maßnahmenprogramm unter möglichst breiter Beteiligung der Maßnahmenträger, Behörden und Verbandsvertreter entwickelt. Nachdem der Umweltausschuss des Landtags das Programm inzwischen beschlossen hat, soll es nunmehr unter dem Motto „Lebendige Gewässer" umgesetzt werden.
Dieser eher grobskalige Maßnahmenplan muss durch die fachliche Erarbeitung so genannter „Umsetzungsfahrpläne" vor Ort, also auch im Kreis Siegen-Wittgenstein, konkretisiert werden. Landrat Paul Breuer sieht eine hohe Bedeutung des Programms: „Die Qualität unseres Wassers bürgt für die Qualität der Region". Deshalb koordiniert und leitet die Untere Wasserbehörde des Kreises einen Arbeitskreis „WRRL Siegen-Wittgenstein". Ziel ist die Bildung einer Kooperation der Träger der Gewässerunterhaltung. Hierzu gehören in der Regel die Städte und Gemeinden, die Untere und Obere Wasserbehörde, die Landschafts- und Fischereibehörde sowie Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft.
„Alle Maßnahmen im Programm zur Umsetzung der WRRL sind lediglich für Behörden verbindlich, nicht jedoch für private Eigentümer von Gewässern oder anliegenden Grundstücken. Wenn geplante Maßnahmen umgesetzt werden sollen, dann obliegt es den Behörden betroffene Privateigentümer zu überzeugen, diesen Maßnahmen auf ihrem Grund und Boden zuzustimmen", so Helge Klinkert, Kreisdezernentin für Bauen, Umwelt und Vermessung.
Die Finanzierung der in der Regel kostenintensiveren Gewässerausbaumaßnahmen wird mit bis zu 80 Prozent aus Mitteln des Landes bezuschusst. Deutlich wurde in der gemeinsamen Besprechung jedoch auch: Problematisch bleibt die Finanzierung der 20 Prozent Eigenanteil, da alle Städte und Gemeinden in Siegen-Wittgenstein aufgrund bestehender finanzieller Probleme in ihrer Aufgabenwahrnehmung Prioritäten setzen müssen.
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