Februar
2. Februar 2010
Kreis Siegen-Wittgenstein informiert:
Erhöhte Gefahr durch Schneelasten auf Flachdächern
Durch die starken Schneefälle in den vergangenen Tagen ist bei vielen Gebäuden mit Flachdächern bzw. mit nur leichten Dachneigungen die zulässige Dachlast erreicht oder bereits überschritten. Aus diesem Grund haben die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet bereits verschieden öffentliche Gebäude wie Sport- oder Schwimmhallen geschlossen.
Bei privaten Gebäuden oder Betriebsgebäuden ist nach der Bauordnung NRW der Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht, darauf weist der Fachservice Bauen und Wohnen des Kreises Siegen-Wittgenstein jetzt hin.
Eigentümer sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass keine Personen im Bereich des Gebäudes gefährdet oder geschädigt werden. Dies schließt auch die Verantwortung ein, das Dach zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Schnee räumen zu lassen. Gegebenenfalls dürfen Gebäude, bei denen die zulässigen Dachlasten überschritten sind, aus Sicherheitsgründen nicht mehr betreten werden.
Die zulässige Schneelast für das Dachtragwerk kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden, sie liegt im Siegerland bei 75 bis 120 kg/m2 und im Wittgenstein bei 75 bis 200 kg/m2. Das auf dem Dach lastende Gewicht pro qm kann man über die Schneehöhe ermitteln.
• 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2.
• 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg/m2 wiegen.
• Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg/m2 und ist damit fast so schwer wie 10 cm hochstehendes Wasser, das 100 kg/m2 wiegt.
Durch eine Sichtkontrolle kann man bei Holz- bzw. Stahlkonstruktionen Anhaltspunkte für die Belastung des Daches gewinnen. Zeigen sich an der Decke Risse oder biegt sie bzw. Träger sich sichtbar durch, so sollte ein Sachverständiger, z.B. Statiker, Zimmermann oder Dachdecker, dringend zu Rate gezogen werden. Gefährlicher ist Stahlbeton, der keine Anzeichen aufweisen muss, sondern plötzlich ohne Vorwarnung brechen kann. Sollten Betroffene unsicher sein, so empfiehlt der Kreis, das Gebäude zu räumen.
Weitere Informationen zu Dachlasten erhalten Interessierte hier
oder bei den Hotlines 0271 333-1920 (Kreis Siegen-Wittgenstein, 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) und 0271 404-3270 (Stadt Siegen, 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr).zurück
