Kreis Siegen-Wittgenstein


August

25. August 2009

Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder neu geregelt
Land und Jugendämter verstärken Bemühungen zur Gesundheitsförderung und zum Schutz von Kindern

Eltern, die mit ihren Kindern nicht regelmäßig an Voruntersuchungen teilnehmen, werden demnächst vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) oder vom Jugendamt angeschrieben und aufgefordert, die so genannten U-Untersuchungen wahrzunehmen. Damit möchte das Land seine Bemühungen zur Förderung einer gesunden Entwicklung und zum Schutz von Kindern verstärken.

Die Früherkennungsuntersuchungen beginnen direkt nach der Geburt (U1) und werden bis zu einem Alter von 5 Jahre und 4 Monaten (U9) in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Allerdings nimmt die Bereitschaft der Eltern zur Teilnahme an den Untersuchungen mit zunehmendem Alter der Kinder ab. Diesen Trend muss Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, auch in Siegen-Wittgenstein feststellen: „Während im Säuglingsalter noch etwa 98 Prozent der Babys zu den Untersuchungen bei einem Arzt vorgestellt werden, sind es im Kleinkindalter nur noch 88 Prozent."

Gleichzeitig verweist Dr. Grabe darauf, wie wichtig die Untersuchungen sind. Der Arzt kann so feststellen, ob das Kind gesund ist und sich altersgemäß entwickelt. Bei Krankheiten oder Fehlentwicklungen können so frühzeitig die entsprechenden Vorkehrungen und gezielte Fördermaßnahmen eingeleitet werden. „Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder von Anfang an die besten Chancen erhalten", so der Gesundheitsamtsleiter.

Ab sofort werden Eltern, die ihr Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung vorgestellt haben, vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit schriftlich aufgefordert, die Untersuchung nachzuholen. Passiert dies nicht, informiert das Landesinstitut das zuständige Jugendamt. Für Familien, die in der Stadt Siegen wohnen, ist dies das Stadtjugendamt, für die übrigen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet das Kreisjugendamt. Um eine bestmögliche Entwicklung der Kinder zu garantieren, werden die Jugendämter in einem Schreiben an die Eltern auf die Wichtigkeit der Untersuchungen hinweisen und Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen geben.

Die angeschriebenen Eltern müssen künftig nachweisen, dass sie die versäumte Untersuchung nachgeholt haben. Geschieht das nicht innerhalb einer bestimmten Frist, werden Fachkräfte des jeweiligen Jugendamtes die Familien zuhause besuchen. „Das ist notwendig, weil das Land mit dem Verfahren nicht nur die Gesundheitsförderung, sondern auch den Schutz von Kindern weiter verbessern will", erklären Agnes Juchems, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste der Stadt Siegen, und Pia Cimolino, Leiterin des Kreisjugendamtes. Der Hausbesuch dient dann dazu herauszufinden, warum die Untersuchung versäumt wurde und ob es dem Kind gut geht. „Häufig wird es so sein, dass die Eltern die Untersuchung, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, aus nachvollziehbaren Gründen einfach nur vergessen haben", so Agnes Juchems. Und Pia Cimolino ergänzt: „Den Hausbesuch verstehen wir nicht als Kontrollinstrument, sondern als Möglichkeit, Eltern umfassend aufzuklären."

Der Kontrollaspekt wird erst dann im Vordergrund stehen, wenn Eltern überhaupt nicht auf die Schreiben der Jugendämter reagieren und damit eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden kann. In solchen Fällen sind die Jugendämter verpflichtet, eine Meldung an das Familiengericht zu geben. Pia Cimolino und Agnes Juchems betonen, dass sie dies auf jeden Fall vermeiden wollen. Sie sehen ihre Aufgabe darin, Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Beide gehen davon aus, dass Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt, Verständnis für das beharrliche Nachhaken der Jugendämter haben werden.

Informationen, beispielsweise bis zu welchem Alter die jeweilige Vorsorgeuntersuchung abgeschlossen sein muss, und was im Mittelpunkt der einzelnen Untersuchungen steht, gibt es im Internet unter www.ich-geh-zur-u.de. Für die Untersuchungen wird keine Praxisgebühr erhoben.



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