März
9. März 2009
Unbürokratischer Service der Kreisverwaltung
Untersuchungsergebnisse von Wildschweinen für Jäger im Internet einsehbar
Am 27. Februar wurde der Kreis Siegen-Wittgenstein im Zusammenhang mit der Wildschweinpest vom Land Nordrhein-Westfalen zum „gefährdeten bzw. zu überwachenden Bezirk" erklärt. Seither müssen alle erlegten und verendeten Wildschweine auf Schweinepest untersucht werden. Erst wenn bei der Untersuchung kein Schweinepesterreger festgestellt wird, kann der Tierkörper (Wildbret) von den Veterinären des Kreisgesundheitsamtes freigegeben werden. Um das Verfahren für die Jäger zu vereinfachen, stellt die Kreisverwaltung ab sofort die Wildmarkennummer der freigegebenen Tiere unter
www.siegen-wittgenstein.de in der Rubrik „Aktuelles" ins Internet. Dieses serviceorientierte Verfahren erspart den Jägern Nachfragen bei den Kreisveterinären.
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