Kreis Siegen-Wittgenstein


Oktober

25. Oktober 2007    

Bundesregierung wälzt zusätzliche Hartz-IV-Kosten auf die Kommunen ab
Rund 950.000 Euro Mehrbelastung für Siegen-Wittgenstein in 2008  

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche beschlossen, sich noch weiter aus der Finanzierung der Wohnkosten für Langzeitarbeitslose zurückzuziehen. In Nordrhein-Westfalen wird die Bundesbeteiligung an den kommunalen Unterkunftskosten im Jahr 2008 von derzeit 31,2 auf 28,6 Prozent zurück gefahren. Die Mehrbelastung müssen dann die ohnehin schon stark gebeutelten Kreise und kreisfreien Städte übernehmen. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung erhält der Kreis Siegen-Wittgenstein derzeit einen Bundeszuschuss in Höhe von rund 11.400.000 Euro. Die von der Bundesregierung beschlossene Absenkung der Bundesbeteiligung bedeutet, dass Siegen-Wittgenstein im kommenden Jahr 946.400 Euro weniger erhalten würde. Nimmt man aber die tatsächliche Kostenbelastung, die dem Kreis entsteht, wäre sogar eine Erhöhung der Bundesbeteiligung um 2.147.600 Euro erforderlich. „Damit ergibt sich für den Kreis Siegen-Wittgenstein im Jahr 2008 eine Finanzierungslücke von 3.094.000 Euro“, rechnet Landrat Paul Breuer vor. Die Bundesregierung begründet die Absenkung ihres Anteils mit einem Rückgang der Zahl der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. „Diese Zahl ist in der Tat auch bei uns in Siegen-Wittgenstein zurückgegangen“, bestätigt Kreissozialdezernent Helmut Kneppe. „Allerdings sind die Kosten für Unterkunft und Heizung trotzdem um rund 8,4 Prozent gestiegen.

Die vorgesehene und in dem Änderungsgesetz zu Grunde gelegte Anpassungsformel bildet daher offensichtlich nicht unsere wirklichen Belastungen ab“, so Kneppe weiter. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist unter anderem auch deshalb zurückgegangen, weil Langzeitarbeitslose unter 25 Jahren seit dem letzten Jahr nur noch schwerer eigene Bedarfsgemeinschaften bilden dürfen. Auf anderen Seite hat die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Empfänger aber bundesweit um 2,2 Prozent zugenommen. Das bedeutet: Es gibt zwar weniger Haushalte, in denen Arbeitslosengel II bezogen wird, den einzelnen Haushalten gehören aber mehr Menschen an. Hinzu kommen stark gestiegene Mieten und Mietnebenkosten, die durch die Entwicklung der Energiepreise verursacht wurden. „Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und die tatsächliche Kosten haben also nichts miteinander zu tun“, bekräftigt Landrat Paul Breuer. Er und seine Kollegen im Landkreistag NRW fordern deshalb von der Bundesregierung einen Berechnungsschlüssel, der sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung und nicht an gesetzgeberisch manipulierbaren Bedarfsgemeinschaftszahlen orientiert. „Der Bund hatte den Kommunen eine Entlastung um 2,5 Milliarden Euro versprochen. Dieses Versprechen steht immer noch im Raum. Mit der geplanten Änderung entfernt sich der Bund weiter denn je von diesem Ziel“, so Breuer.

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