Kommunale Gesundheitskonferenz
- Die Funktionen und Aufgaben der Geschäftsstelle:
- Die Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und der Arbeitsgruppen obliegt laut § 23 ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitamt).
- Die Geschäftsstelle ist in diesem Kontext Koordinations- und Anlaufstelle für alle Fragen der ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene.
- Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation und Koordination der Gesundheitskonferenz und ihrer themenbezogenen Arbeitsgruppen. Dies beinhaltet die Unterstützung der Arbeit oben genannter Gremien durch Vor- und Nachbereitung, Informationsbeschaffung, Gesundheitsförderung, Projektmanagement und die regionale Gesundheitsberichterstattung.
- Erstellung und Veröffentlichung von Gesundheitsberichten auf der Grundlage eigener oder der in der Gesundheitskonferenz beratener Ergebnisse.
- GBE informiert über die gesundheitliche Lage der Bevölkerung oder einzelner Gruppen und stellt Gesundheit in ihren sozialen, ökologischen und ökonomischen Bezügen dar.
- GBE nutzt verfügbare Informationen für wissenschaftliche Analysen, die für die Gesundheitspolitik, -planung und Evaluation von Gesundheitszielen benötigt werden.
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