Kommunale Gesundheitskonferenz
Die Gesundheitskonferenz als zentrales Koordinationsgremium
Die Gesundheitskonferenz hat die Funktion eines zentralen Koordinationsgremiums, unter dessen Dach alle schon bestehenden bzw. zukünftig zu gründenden gesundheitsbezogenen Arbeitsgruppen zusammengeführt und koordiniert werden sollten.
In § 23 ÖGDG wird die Koordination von Versorgungsbereichen, die bisher sektoral koordiniert wurden, der unteren Gesundheitsbehörde als eigenständige Aufgabe zugeordnet. § 23 ÖGDG nennt insbesondere, also ohne Anspruch auf vollständige Aufzählung die Bereiche der Koordination der
- kommunalen Gesundheitsberichterstattung
- Gesundheitsförderung
- Umweltmedizin
- psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung
- medizinisch-sozialen Versorgung älterer Menschen
- Aids-Aufklärung, -Beratung und -Versorgung.
Im Sinne einer zielgerichteten Koordination der in der gesundheitlichen Versorgung tätigen Akteure ist es mittelfristig sinnvoll, die bestehenden Aktivitäten unter dem Dach der Gesundheitskonferenz zu bündeln. Die bisher existierenden anderen Gremien werden dann z. B. in die Gesundheitskonferenz oder die Arbeitsgruppen der Gesundheitskonferenz integriert oder erhalten den Status einer (eigen-)ständigen Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz.
Gremien, deren Arbeitsergebnisse unter Umständen wichtige Ressourcen für die Planung in den Gesundheitskonferenzen darstellen und mit denen zukünftige Aktivitäten abgestimmt werden sollten, sind z.B. die Pflegekonferenz und Psychiatriebeirat vor Ort.
Solche bestehenden, kommunalen Koordinationsstrukturen sind Teil der lokalen Gegebenheiten, welche die Art und Zusammensetzung der Gesundheitskonferenz mitbestimmen.
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