Kommunale Gesundheitskonferenz
Ziele der Gesundheitskonferenz
Die Ziele der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) (§ 24 ÖGDG) ergeben sich aus der allgemeinen Zielsetzung des ÖGDG (§§ 2, 3, 6), das das Netz der Gesundheitsversorgung vor Ort ergänzt, in dem in das zunehmend wettbewerbsorientierte Gesundheitswesen ein ergänzendes Strukturelement der Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten eingeführt wird.
Mit Blick auf die §§ 2, 3, und 6 ÖGDG berät die KGK gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene, insbesondere Bedarfsabschätzungen und Verfahrensfragen mit dem Ziel von Handlungsempfehlungen, soweit dazu Bedarf besteht. Auf diese Weise dient sie der Verbesserung der Kommunikation und Koordination der zahlreichen Akteure des Gesundheitswesens. Die gesundheitlichen Angebote in der Kommune sollen effektiver und effizienter gestaltet werden auch indem sie aufeinander abgestimmt und zielgerichteter gebündelt werden. Ebenso geht es um verstärkte Zusammenarbeit und Abstimmung auch mit anderen angrenzenden politischen Bereichen. Im Rahmen der Gesundheitskonferenz besteht die Möglichkeit, den kommunalen Sachverstand, das umfangreiche Fachwissen der Vertreter der kommunalen Einrichtungen und Gruppierungen umfassend zu mobilisieren und in die Gesundheitsplanung zu integrieren. Die Zusammenführung der Kenntnisse der Akteure vor Ort ermöglicht verbesserte Hinweise auf Problemlagen und spezifische Ursachen für die bestehenden Defizite der Integration. Nach der gemeinschaftlichen Erarbeitung von Analysen und der Abstimmung von Lösungsstrategien kann eine Zusammenarbeit auch bei der konstruktiven Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erwartet werden.
Insgesamt zielen Abstimmung und Koordination darauf, die Transparenz der Leistungsangebote zu erhöhen;
· die Gesundheitsförderung sowie die Versorgung der Kranken und Pflegebedürftigen zu optimieren, indem das Angebot der Leistungen bürgernah am Bedarf ausgerichtet wird;
· für dem Bedarf entsprechende, jedoch noch fehlende Dienste zu sorgen und überflüssige zu vermeiden, indem den Ursachen für mangelnde Abstimmung und Leistungslücken unter Zusammenarbeit der für die Planung und Leistung Verantwortlichen entgegengewirkt wird sowie
· eine Intensivierung lokaler Feinsteuerung anzustreben, welche mit einer Verzahnung und Vernetzung von Angeboten und Trägern einhergeht.
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