Kreis Siegen-Wittgenstein


Januar

26. Januar 2007    

Land ordnet Zuständigkeiten für Wohnungsbauförderung neu
Kreis Siegen-Wittgenstein ab 1. Februar auch für Stadt Siegen zuständig
  

Junge Familien, die ein Haus bauen oder kaufen wollen, können dafür Fördermittel vom Land bekommen. Wenn ein Haus oder eine Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, kann auch das gefördert werden. Oder wenn ein Investor ein Haus mit Mietwohnungen errichten will, stehen auch hierfür Fördergelder zur Verfügung. Wer in den Genuss einer solchen Förderung kommen will, muss einen entsprechenden Antrag stellen, und zwar bei der Wohnungsbauförderung.

Die Zuständigkeiten dafür hat die Landesregierung jetzt neu geregelt. Bisher gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein die Wohnungsbauförderung der Stadt Siegen und die Wohnungsbauförderung des Kreises, die für alle anderen Kommunen im Kreisgebiet zuständig ist. Ab 1. Februar ist die Wohnungsbauförderung des Kreises auch für die Stadt Siegen zuständig. In der Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes hat das Land festgelegt, dass die Aufgabe der großen kreisangehörigen Städte als Bewilligungsbehörde für die Wohnungsbauförderung an die Kreise übergeht. In der Praxis bedeutet das: Ansprechpartner für Einwohner der Stadt Siegen, die eine Wohnungsbauförderung beantragen wollen, ist ab 1. Februar die Wohnungsbauförderung des Kreises im Kreishaus an der Koblenzer Straße. „Auch laufende Vorgänge, aus dem Jahr 2006 oder davor, werden jetzt von uns weiter bearbeitet“, sagt Ute Heyde, zuständige Sachgebietsleiterin beim Kreis. „Das betrifft 114 Förderfälle“, sagte Heyde weiter: „Aber wir werden dann auch alle Betroffenen anschreiben und ihnen mitteilen, dass wir jetzt ihren Förderantrag weiter bearbeiten.“

Neben Ute Heyde sind auch Astrid Pohl, Erhard Kühn und Rolf Arno Reichmann Ansprechpartner für Fragen und Beratungen rund um die Wohnungsbauförderung. Termine können telefonisch unter 0271 333-1903 oder per E-Mail (u_heyde@siegen-wittgenstein.de ) vereinbart werden. „Für die Bewohner in den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein ändert sich durch die Neuregelung nichts“, betont Ute Heyde: „Sie behalten ihre gewohnten Ansprechpartner.“  

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