Kreis Siegen-Wittgenstein


Schweinegrippeimpfung

Information über die sogenannte „Schweinegrippe“ – Ihr Gesundheitsamt informiert



Hier finden Sie Informationen zur „Neue Grippe“ (Schweinegrippe), zur Impfung gegen diese Grippe, zum spezieller Impfstoff für Schwangere, über Impfmöglichkeiten im Kreisgebiet für alle Bürger sowie spezielle Informationen für Ärzte

Informationen über die Impfung gegen die „Neue Grippe“

Seit dem 27.10.2009 wird im Kreis Siegen-Wittgenstein gegen die „Neue Grippe“ (Schweinegrippe, AH1N1) geimpft.

Solange der Impfstoff nur begrenzt verfügbar war, sollten bevorzugt (1) bestimmte Berufsgruppen, (2) chronisch Kranke sowie (3) Schwangere und Wöchnerinnen geimpft werden

(1) Betriebsärzte impfen das Personal des gesamten medizinischen Bereiches, der Rettungsdienste, der Feuerwehr und der Polizei. Der Impfstoff wird über das Gesundheitsamt angefordert und dann von einer Apotheke den impfenden Betriebsärzten zugestellt.

(2) Für die Durchführung der Impfung chronisch Kranker haben sich bisher zahlreiche Arztpraxen im Kreisgebiet bereit erklärt. Diesen wird auf Bestellung beim Gesundheitsamt der Impfstoff über eine Apotheke zugestellt.

(3) Schwangere (ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel) und Wöchnerinnen (bis ein Jahr nach der Geburt) haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe im Falle einer Grippeerkrankung. Schwangere sollten bevorzugt Impfstoff ohne Verstärkersubstanzen erhalten. Bis derartige Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, sollte eine Impfung nur nach einer individuellen Risikoabwägung erfolgen.

Inzwischen ist die Impfung für die gesamte Bevölkerung möglich.

Dabei sollen zunächst Haushaltskontaktpersonen ungeimpfter Risikopersonen sowie Kinder und junge Erwachsene im Alter bis 24 Jahre ohne Grundkrankheit, dann Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren und schließlich Personen ab 60 Jahre geimpft werden.
Praktisch bedeutet dies, dass bei ausreichendem Impfstoffangebot alle obigen Gruppen geimpft werden können.

Diese Empfehlungen wurden von der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut erstellt.

In Abhängigkeit vom Lebensalter unterscheidet sich das Impfschema:

Kinder ab dem Alter von sechs Monaten bis neun Jahren erhalten einmalig die Hälfte des Erwachsenenimpfstoffs. Personen ab zehn Jahren werden einmal mit der Erwachsenendosis geimpft.

Vorausgegangene Impfungen, insbesondere gegen die „normale“ saisonale Grippe, sind keine Hinderungsgründe für eine Impfung gegen die Neue Grippe.

Die Liste der Adressen und Telefonnummern von Ärzten, welche im Kreisgebiet die Impfung anbieten wird hier wöchentlich aktualisiert.

Immer sollten die Termine für die Impfung vor Aufsuchen der Praxis oder des Betriebsarztes vorab telefonisch vereinbart werden.

Fragen zur Impfung?

Bisher verlief die Erkrankung in der Regel eher harmlos. Warum soll man sich überhaupt impfen lassen?

Für die Impfung sprechen im Wesentlichen zwei Gründe:

(1) Auch bei einem unveränderten Erreger wird es voraussichtlich in der kommenden Herbst- und Winterzeit, der Grippesaison, wesentlich mehr Fälle als bisher durch die „Neue Grippe“ geben. Allein durch die zunehmende Erkrankungszahl wird es vermehrt auch zu schweren Krankheitsverläufen kommen, welche durch eine Impfung verhindert werden sollten.

(2) Im Falle einer jederzeit möglichen Änderung des Erregers (im Sinne einer „Verschlimmerung“) kann nur eine rechtzeitige Impfung große Erkrankungszahlen verhindern. Der vorhandene Impfstoff wird nach den bisherigen Erkenntnissen auch gegen einen derartig abgewandelten Erreger ausreichend Schutz bieten.

Fragen zu eventuellen individuellen Gegenanzeigen für die Impfung sollten Sie mit dem behandelnden bzw. impfenden Arzt besprechen.

Weiterhin stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung:

- die Hotline der Landesregierung unter 01 80 31 00 21 0 (wochentags von 8.00 und 18.00 Uhr)

- Mitarbeiter der Hotline des Gesundheitsamtes unter 0271 333-2835 (wochentags von 8.00 bis 15.00 Uhr).

Ich möchte mich impfen lassen, was muss ich tun?

Wenn Sie im medizinischen Bereich, z.B. in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen arbeiten, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Betriebsarzt. Dieser kann bei Ihnen die Impfung durchführen und bestellt den notwendigen Impfstoff über das Gesundheitsamt. Alle entsprechenden Einrichtungen im Kreisgebiet wurden über dieses Verfahren informiert.

Impfungen für die Bevölkerung (zunächst die chronisch Kranken) führen niedergelassene Ärzte durch. Bitte wenden Sie sich an eine der Praxen, die Impfungen anbieten.

Wichtig: Vereinbaren sie immer in allen diesen Fällen vorab telefonisch einen Impftermin, da Ihr impfender Arzt, sei es ein Hausarzt, Betriebsarzt oder Arzt des Gesundheitsamtes, nur so die Impfsprechstunden planen kann.

Sie erhalten vor der Impfung eine Information über den Impfstoff sowie eine Einverständniserklärung.

Haben Sie weitere Fragen, hilft Ihnen vielleicht bereits vorab eine Sammlung von Antworten zu den häufigsten Fragen weiter, die Sie beim Robert Koch Institut finden.

 

Spezieller Impfstoff gegen die Neue Grippe (H1N1) für Schwangere

 

Ab der ersten bzw. zweiten Januarwoche ist im Kreisgebiet ein spezieller Impfstoff für Schwangere gegen die Neue Grippe (H1N1) verfügbar. Dieser ist frei von Verstärkern (Adjuvantien) und quecksilberhaltigen Verbindungen und ausdrücklich nur für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel bestimmt. Eine einzige Impfung erzeugt einen ausreichenden Impfschutz.

Die Impfung mit diesem Impfstoff wird ausschließlich durch Frauenärzte durchgeführt.

 

Folgende Frauenärzte haben sich bisher zur Impfung Schwangerer bereit erklärt (um eine telefonische Terminvereinbarung vor der Impfung wird gebeten):

 

57299 Burbach

Praxis Miroslav Jan Bator, Jägerstr. 27

Telefon: 02736 50091

 

 

57271 Hilchenbach-Dahlbruch

Praxis Dr. med. Elisabeth Bellersheim-Hebrock, Müsener Str. 4

Telefon: 02733 6288

 

 

57223 Kreuztal

Praxis Dr. med. Osama Shamia, Ziegeleifeld

Telefon: 02732 21051

 

 

57072 Siegen

Praxis Dr. med. Hans-Ulrich Badziong, Hindenburgstr. 11

Telefon: 0271 489770

 

 

57074 Siegen

Dr. med. B. Gerresheim, Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus, Wichernstr. 40

Telefon: 0271 333 4444

 

 

57080 Siegen

Praxis Dr. med. Joachim Ullrich, Siegtalstr. 2

Telefon: 0271 356677

 

 

Grundsätzlich können auch weitere Frauenärzte den Impfstoff über das Gesundheitsamt anfordern.

 

 


Informationen für Ärzte, die in Ihrer Praxis impfen

Impfstoff:

Das Land liefert kostenlos den Impfstoff in 500er-Portionen an eine Apotheke. Von dort wird er in 10er-Dosen mit den notwendigen Kanülen und Spritzen an die Praxen weiterverteilt. Bei einer Lagerung zwischen 2 und 8 Grad hält der Impfstoff 24 Monate. Nach Ansetzen in der Praxis ist er 24 Stunden bei Raumtemperatur in der Durchstechflasche haltbar, sollte aber innerhalb eines Arbeitstages verimpft werden. Der Impfstoff aus den 10er-Dosen sollte möglichst komplett verimpft werden, was realistisch aber nicht immer möglich sein wird.

Nicht verbrauchter Impfstoff kann nicht zurückgegeben werden.

Wichtig: Der Impfstoff kann nicht direkt von der Apotheke bezogen werden, sondern nur über das Gesundheitsamt!

Bezug des Impfstoffs:

Ärzte faxen den Vordruck über ihren geschätzten Impfstoffbedarf für die jeweilige Folgewoche bis spätestens mittwochs 18.00 Uhr an das Gesundheitsamt (unter Berücksichtigung eventuell noch vorhandener Restbestände in der Praxis). Falls aufgrund erhöhter Nachfrage bzw. geringerer Produktion die gewünschte Menge nicht geliefert werden kann, wird dies am Folgetag mitgeteilt. Erfolgt bis Donnerstag 18.00 Uhr keine Rückmeldung vom Gesundheitsamt, wird den Ärzten die angeforderte Impfstoffmenge über die Apotheke am nächst folgenden Montag zugestellt. Der Impfstoff kann nur gegen ein Kassenrezept über die angelieferte Menge ausgehändigt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten unbedingt die Anzahl der Flaschen (entsprechen 10er-Dosen) und dahinter die Anzahl der Einzeldosen angeben werden, wie z.B.: 5 Flaschen = 50 Einzeldosen.

Das „Informationsmaterial“ für die Patienten wird jeweils mit dem Impfstoff geliefert, die zugestellten Einverständniserklärungen werden auch zur Impfdokumentation verwendet.

Abrechnung der Impfung:

Alle durchgeführten Impfungen, sowohl die für Kassen- als auch Privatpatienten, rechnet der Arzt zusammen quartalsweise auf einem Abrechungsbogen ab. Hier gibt er nur die Gesamtzahl aller durchgeführten Impfungen an (die Unterlagen können auf der Internetseite der KVWL heruntergeladen werden).
Der Impfstoff ist grundsätzlich kostenlos.

Schema Impfstoff (derzeitiger Stand):


spätestens bis Mittwoch
Die Praxis faxt dem Gesundheitsamt einmalig den Gesamtbedarf an Impfstoff für die Folgewoche

Donnerstag:
Falls die bestellte Menge nicht vorrätig ist, teilt das Gesundheitsamt der Praxis die lieferbare Menge mit. Ohne Rückmeldung kann die von der Praxis bestellte Menge ausgehen.

Freitag:
Ab Donnerstag 18.00 bzw. Freitag können die Praxen verlässlich für die Folgewoche Impftermine entsprechend der angeforderten bzw. zugesagten Impfstoffmenge vereinbaren.

Montag:
Der Impfstoff wird vom Kurierdienst der Apotheke gegen ein Rezept der Praxis ausgehändigt (Auch wenn die Lieferung früher erfolgt, gilt sie immer erst für diese Woche!)

Dosierungsschema Impfstoff (STIKO) Stand: 02.12.2009

Altersgruppe

Anzahl Impfdosen

Kinder von 6 Monate bis 9 Jahre:

1 halbe Erwachsenendosen (0,25 ml)

Personen ab 10 Jahren

1 ganze Erwachsenendosis (0,5 ml)

Empfehlungen zur Impfdosierung von pandemischen Influenza A (H1N1)-Impfstoffen anderer Hersteller können zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben werden.

Für Betriebsärzte gilt ein analoges Verfahren.

Informationen zur „Neue Grippe“

Seit dem 11.6.2009 hat die WHO die höchste Pandemiestufe ausgerufen.

Was bedeutet dies für den Kreis Siegen-Wittgenstein?

Bisher sind in Deutschland und auch hier im Kreis Siegen-Wittgenstein die Erkrankungen in der Mehrzahl milde verlaufen. Die meisten Grippekranken sind schon nach wenigen Tagen wieder genesen. Nicht jedes grippeähnliche Beschwerdebild muss durch den Erreger der Neuen Grippe verursacht sein. Genauen Aufschluss würde nur eine aufwendige Laboruntersuchung geben können (PCR- Abstrich), die aber aufgrund des derzeit leichten Verlaufes der Neuen Grippe längst nicht mehr in jedem Verdachtsfall durchgeführt wird.

Auch haben sich zwischenzeitlich bundesweit die Maßnahmen für enge Kontaktpersonen der Grippekranken soweit gelockert, dass in der Regel nur noch Kontaktpersonen mit Tätigkeitsfeldern im Gesundheitswesen von beruflichen Einschränkungen betroffen sind. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen, Arbeitgebern und behandelnden Ärzten stimmt das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen ab.

Für Kontaktpersonen in Schulen und in Kindergärten (außer dort würden auch unter Zweijährige betreut) gibt es keine Einschränkungen mehr. Bei ersten Krankheitsanzeichen müssen diese Kontaktpersonen allerdings sofort die jeweilige Einrichtung verlassen.
Schließungen von Schulen oder Gemeinschaftseinrichtungen sind in der Regel nicht angezeigt!
Der vereinzelt geforderte Nachweis einer "Virusfreiheit" durch Testung vor Besuch von Schulen oder Kindergärten hat weder eine rechtliche Grundlage, noch ist er sinnvoll!

Aktuell besteht somit auch weiterhin für die Bevölkerung kein Grund zur Besorgnis. Es gibt nach wie vor keinen Grund, sich "vorbeugend" antivirale Medikamente (z.B. " Tamiflu“) verschreiben zu lassen. Für den Fall einer notwendigen Behandlung verfügen die Apotheken über ausreichende Mengen an entsprechenden Medikamenten.

Wenn Sie bei sich Symptome einer Grippe:

  • Fieber über 38,0°C, bei Kindern über 38,5°C und Husten,
  • plötzlicher Krankheitsbeginn, schweres Krankheitsgefühl,
  • Kopf- und Gliederschmerzen, feststellen,

sollten Sie sich zunächst telefonisch mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt oder außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch mit dem Ärztlichen Notfalldienst in Verbindung setzen.

Die Notfallzentralen in den Städten bzw. Gemeinden erreichen Sie unter der Telefonnummer: (Jeweilige Gemeinde-Vorwahl) 1 92 92, den Kinderärztlichen Notfalldienst Siegen unter 0271 2345678. Die Notfallnummern für Bad Laasphe, Erndtebrück und Hilchenbach entnehmen Sie bitte der Tagespresse (zumeist donnerstags).

Der alleinige Verdacht auf Neue Grippe sollte - außer bei sehr schwer ausgeprägten Beschwerden - kein Grund sein, ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Krankheit lässt sich in der Regel zuhause auskurieren.

Sollte eine Behandlung im Krankenhaus dennoch erforderlich sein, suchen Sie bitte das nächste Akutkrankenhaus auf. Die Behandlung ist in jedem Krankenhaus im Kreisgebiet möglich.

Zum Schutz vor Ansteckung sind im Alltag folgende einfache Maßnahmen zu empfehlen: Halten Sie Abstand von Personen mit Anzeichen für eine Erkältungskrankheit, verzichten sie auf das Händeschütteln und sonstigen engen Kontakt und waschen Sie sich häufiger als sonst die Hände. Erkrankte selbst sollten zusätzlich nur in Papierhandtücher niesen oder husten, die anschließend entsorgt werden.

Im Weiteren finden Sie Links zu aktuellen Informationen über die Schweinegrippe:

Robert Koch Institut
Europäischen Gesundheitsbehörde
US Gesundheitsbehörde CDC
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
"Wir gegen Viren"
Auswärtiges Amt (Hinweise für Reisende)

Links insbesondere für Ärzte:

Aktuelle Falldefinition
Management bei Verdachtsfällen
Meldeformular
Pandemieplanung für Apotheken
Pandemieplanung für Arztpraxen



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