Kommunalisierte Umweltverwaltung
Seit dem 1. Januar 2008 sind im Bereich des technischen Umweltschutzes teilweise Aufgaben vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte übergegangen.
Die Zuständigkeit für die Überwachung und Genehmigung von gewerblichen und industriellen Anlagen die nicht von landesweiter Bedeutung sind, ist von der Bezirksregierung Arnsberg (ehemals Staatliches Umweltamt Siegen/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Siegen) auf den Kreis Siegen-Wittgenstein übertragen worden.
Die Aufgaben der kommunalisierten Umweltverwaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein sind:
Die Zuständigkeit für die Überwachung und Genehmigung von gewerblichen und industriellen Anlagen die nicht von landesweiter Bedeutung sind, ist von der Bezirksregierung Arnsberg (ehemals Staatliches Umweltamt Siegen/Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Siegen) auf den Kreis Siegen-Wittgenstein übertragen worden.
Die Aufgaben der kommunalisierten Umweltverwaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein sind:
- Beratung von Betreibern einer Anlage und Bürgern
- Überwachung von gewerblichen und industriellen Anlagen einschließlich Deponien
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Bearbeitung von Nachbarbeschwerden im Bereich Immissionsschutz
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung
- Beurteilung von Emissionen- und Immissionen sowie die Messung von Lärm
