Schwerbehindertenangelegenheiten
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat ab dem 01.01.2008 die Schwerbehindertenangelegenheiten vom Versorgungsamt Soest in seinen Zuständigkeitsbereich übernommen.
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Leistungen für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und die Ausstellung eine Schwerbehindertenausweises beantragen: Antrag
Wenn ihre Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sog. Nachteilsausgleiche).
Entscheidungsgrundlage ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX).
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Hinweis zum Datenschutz
Um sicherzustellen, dass Ihre Post ungeöffnet beim zuständigen Sachbearbeiter ankommt, sollten Sie alle Briefe deutlich mit dem Hinweis " Schwerbehindertenangelegenheit" kennzeichnen.
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Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung
Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweist einheitlich eingestuft werden, gibt es einen Katalog von Begutachtungs-Richtlinien.
Diese Richtlinien heißen Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP).
Die Anhaltspunkte ordnen bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Behinderung (GdB) zu.
Die Anhaltspunkte, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden, finden Sie hier.
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Informationen zum Schwerbehinderten-Ausweis
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Hiermit weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach.
Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Weitere Informationen zu Behinderungen, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen erhalten Sie unter http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/
