Blauzungenkrankheit
Die durch Mücken übertragbare Blauzungenkrankheit hat sich durch das anhaltend warme Wetter weiter ausgebreitet. Seit dem 24.10.2006 sind das ganze Land NRW sowie die angrenzenden Teile von Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz zum Gefährdungsgebiet erklärt worden.
Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer dürfen, mit wenigen Ausnahmen, innerhalb NRW nur noch dann transportiert werden, wenn sie frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit sind. Der Transport muss zuvor beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Weitere Informationen
, insbesondere die Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit sowie Hinweise zur Diagnostik, erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) externer Link: Informationen des MUNLV NRWTransportbeschränkungen, Formulare, Downloads:
Genehmigung zum Verbringen von empfänglichen Zucht- und Nutztieren aus der 20-km-Zone in einen Betrieb im Inland in der 150-km-Zone
Formular zur tierärztlichen klinischen Untersuchung
Falls noch keine Meldung erfolgte:
- Meldeformular Rinder
- Meldeformular Schafe / Ziegen
