Kreis Siegen-Wittgenstein


Korruptionsbekämpfung

Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

 

Korruption schädigt die mit ehrlichen Mitteln des Wettbewerbs arbeitende Wirtschaft und zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit des Staates.

 

Daher trat am 01.03.2005 das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) in Kraft.

 

Ziel des Gesetzes zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ist die Herstellung von mehr Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, sowie die Abschreckung durch die verbindliche Einführung eines Vergaberegisters.

 

Zu diesem Zweck wurde bei dem Finanzministerium des Landes NRW eine Informationsstelle eingerichtet, die das Vergaberegister führt. Dieses enthält Informationen über den Ausschluss von Bietern vom Vergabeverfahren wegen eines Verstoßes gegen das KorruptionsbG oder gegen vergaberechtliche Vorschriften und Hinweise auf Verfehlungen, die nicht oder noch nicht zu einem Vergabeausschluss geführt haben.

 

Diese Informationen dienen der Vorbereitung und Prüfung von Vergabeentscheidungen öffentlicher Stellen und der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden.

 

Verfehlungen, die zur Eintragung in das Vergaberegister führen können, sind gemäß § 5 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz u.a. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), wie beispielsweise Vorteilsannahme, Bestechung, Geldwäsche, Betrug und Untreue.

 

§ 17 S. 1 KorruptionsbG statuiert für festgelegte Personenkreise eine Verpflichtung zur schriftlichen Auskunft über bestimmte persönliche Verhältnisse. Dies sind beispielsweise Angaben zu Beruf und Beraterverträgen, sowie Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

 

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

 

Grundsätzlich liegen diese Angaben zur Einsichtnahme in den Räumen des Amtes für Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein bereit. Soweit das Einverständnis der Betroffenen vorliegt, können darüber hinaus diese Angaben auch hier eingesehen werden.


Für die Kreistagsabgeordneten und Sachkundigen Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein besteht hier die Möglichkeit folgende Unterlagen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz abzurufen:


Download-Dokumente
Kontakt
Klaus Brenner
Telefon: 0271 333-1444
Telefax: 0271 333-1480
E-Mail: k.brenner@siegen-
wittgenstein.de