Kreis Siegen-Wittgenstein


Aktuelles

Seit 1. Juli 2010 Kraftfahrzeugsteuer auch für Export-Fahrzeuge

Ab 1. Juli 2010 sind auch Kraftfahrzeuge, für die ein Export-Kennzeichen beantragt wird, kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Der zu entrichtende Steuerbetrag wird vom zuständigen Finanzamt festgelegt, die Höhe der Steuer entspricht mindestens 1/12 der Jahressteuer bzw. maximal der Jahressteuer, je nach Dauer der Kennzeichenzuteilung. Dieser Betrag kann von einem Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank abgebucht werden (Kontonummer und Bankleitzahl sind nachzuweisen) oder der Betrag muss nach Rechnungsstellung durch das Finanzamt bar eingezahlt werden.

Neuerung seit dem 01. Januar 2010:

Ab 01. Januar 2010 wird keine AU-Plakette mehr auf das vordere Kennzeichen geklebt. Dies bedeutet aber nicht, dass die AU wegfällt.
Die AU-Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Nachfrage den berechtigten Personen vorzulegen.

Bei allen NRW Zulassungsstellen gilt:

Keine Zulassung eines Fahrzeugs wenn

  • keine Bankverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer nachgewiesen und genannt wird (Bankkarte genügt).
  • Kfz-Steuerrückstände bestehen.
  • Gebühren aus Vorgängen der Zulassungs- und Führerscheinstelle offen sind.

Bei Steuerrückständen oder offenen Verwaltungsgebühren ist eine persönliche Rücksprache mit dem Finanzamt bzw. der Zulassungsstelle notwendig.


Wo steht die Emissions-Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren?

Bei Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:
Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die Emissions-Schlüsselnummer 26. Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW) handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden und eine grüne Plakette erhalten.
 
 
 
 
 

  • Bei Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil I), die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:
    Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die Emissions-Schlüsselnummer 62. Da es sich um ein Dieselfahrzeug (PKW) handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden und eine grüne Plakette erhalten.
     
     

 

 



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Lothar Hellmann
Telefon: 0271 333-1046
Telefax: 0271 333-1057
E-Mail: zulassung@
siegen-wittgenstein.de
  
  
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