Arbeit und Aufgaben
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, an der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen ist eine sogenannte Querschnittsaufgabe. Das Aufgabenspektrum, das sich daraus ergibt ist sehr vielfältig.
Nach der Kreisordnung ergibt sich eine externe Zuständigkeit für Sie als Bürgerinnen und Bürger und nach dem Landesgleichstellungsgesetz für das Land NRW eine Zuständigkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Der Aufgabenbereich ist somit in einen externen und internen Bereich unterteilt.
Ein Großteil der Dienstleistungen gilt jedoch für beide Bereiche:
Die Gleichstellungsbeauftragte
- berät, vermittelt und unterstützt
in Gleichstellungsangelegenheiten und bei Problemen in Familie, Beruf, bei Gewalt ...
- bündelt und bietet Informationen
in Broschüren, Flyern, Vorträgen
- kooperiert und vernetzt
in der Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Vereinen, Verbänden, Beratungsstellen, Institutionen und Behörden
- macht publik
durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Presseberichte, Informationsveranstaltungen
- vertritt Fraueninteressen
durch die Mitarbeit in Entscheidungsgremien intern und extern
- initiiert Veranstaltungen und Projekte
Seminare, Bildungsfahrten, Ausstellungen, themenbezogene Projekte
- fördert Bildung und Erziehung
durch Bildungs-, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, durch Vermittlung partnerschaftlicher Werte
- ist Ansprechpartnerin
für Frauenförderung und Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
- entwickelt Konzepte
zur systematischen Weiterentwicklung von Gleichstellungsarbeit
Weitere Informationen zu Arbeitsschwerpunkten und aktuellen Projekten finden Sie unter Informationen und Aktuelles.
