Kreis Siegen-Wittgenstein


Beflaggungstage des Kreishauses

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden sowie zu besonderen Anlässen beflaggt.
 
Es werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes gehisst. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. Die Beflaggung kann entweder landesweit oder nur für eine Region durch das Innenministerium NRW angeordnet werden.
 
Regelmäßige Beflaggungstage:
 
27. Januar:
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)
 
01. Mai:
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
 
09. Mai:
Europatag (Europaflagge an bevorzugter Stelle)
 
23. Mai:
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
 
17. Juni:
Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
 
20. Juli:
Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
 
03. Oktober:
Tag der Deutschen Einheit
 
2. So vorm 1. Advent:
Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung)
 
Zudem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahl).
 
Die Gemeinden und Gemeindeverbände können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint. Beflaggungen aus besonderem Anlass werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.

Kontakt
Michael Haßler
Telefon: 0271 333-1814
Telefax: 0271 333-2125
E-Mail: m.hassler@siegen-wittgenstein.de