Gewerbeüberwachung
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede natürliche oder juristische Person darf ein Gewerbe ausüben.
Für die allgemeinen gewerberechtlichen Angelegenheiten (Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Gewerbebetrieben) ist die Zuständigkeit der örtlichen Gewerbeämter gegeben. Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten direkt an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Für Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer erteilt die Kreisverwaltung die erforderlichen Erlaubnisse. Bauträger- und Baubetreuer unterliegen der Gewerbeüberwachung im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung.
Ist der oder die Gewerbetreibende jedoch unzuverlässig, kann die Behörde die Gewerbeausübung ganz oder teilweise verbieten:
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben widerruft sie die Gewerbeerlaubnis
- Bei erlaubnisfreien Gewerben untersagt sie die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit
Der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein obliegen sowohl die Einleitung und Durchführung von Widerrufsverfahren als auch Gewerbeuntersagungsverfahren bei wirtschaftlich unzuverlässigen Gewerbetreibenden.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten.
Gewerbe-Erlaubnis nach § 34 c GewO
Gewerbeuntersagung nach § 35 c GewO
