Kreis Siegen-Wittgenstein


Schornsteinfegerwesen

Informationen zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung

Was überprüft der Schornsteinfeger?

  • Ob die Abgase ordnungsgemäß abgeführt werden!
  • Ob die Feuerstätte gereinigt werden muss!
  • Ob die Verbrennungsluftversorgung ausreichend ist!
  • Ob der Kohlenmonoxidgehalt nicht bedrohliche Werte erreicht!
  • Nähere Information gibt Ihnen Ihr Bezirksschornsteinfegermeister

Wie oft werden diese Überprüfungen vom Schornsteinfeger durchgeführt?
 

  • Je nach Art der Feuerstätte und Art der Abgasabführung jährlich oder alle zwei Jahre

Welche Feuerstätten werden überprüft?

  • Alle Gasfeuerstätten z. B. Gasheizungen, Durchlaufgaswasserheizer, Brennwertfeuerstätten, Gas - Außenwandfeuerstätten sowie dazugehörende Abgasschornsteine und Abgasleitungen!

Welche Vorteile ergeben Sich für die und unsere Umwelt?

  • Sparsame, sichere und umweltschonende Betriebsweise Ihrer Gasfeuerstätten. Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch Kohlenmonoxidanteile im Abgas.


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E-Mail: g.beuter@siegen-
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Telefax: 0271 333-1230
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