Schornsteinfegerwesen
Informationen zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung
Was überprüft der Schornsteinfeger?
- Ob die Abgase ordnungsgemäß abgeführt werden!
- Ob die Feuerstätte gereinigt werden muss!
- Ob die Verbrennungsluftversorgung ausreichend ist!
- Ob der Kohlenmonoxidgehalt nicht bedrohliche Werte erreicht!
- Nähere Information gibt Ihnen Ihr Bezirksschornsteinfegermeister
Wie oft werden diese Überprüfungen vom Schornsteinfeger durchgeführt?
- Je nach Art der Feuerstätte und Art der Abgasabführung jährlich oder alle zwei Jahre
Welche Feuerstätten werden überprüft?
- Alle Gasfeuerstätten z. B. Gasheizungen, Durchlaufgaswasserheizer, Brennwertfeuerstätten, Gas - Außenwandfeuerstätten sowie dazugehörende Abgasschornsteine und Abgasleitungen!
Welche Vorteile ergeben Sich für die und unsere Umwelt?
- Sparsame, sichere und umweltschonende Betriebsweise Ihrer Gasfeuerstätten. Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch Kohlenmonoxidanteile im Abgas.
Download-Dokumente
Kehr- und Überprüfungsverordnung NRW (66 kb)
Schornsteinfegergesetz (70 kb)
Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnung (22 kb)
Feuerungsverordnung NRW (30 kb)
Wichtige Links
