Kreis Siegen-Wittgenstein


Ausfuhrkennzeichen

Internationale Zulassung/Ausfuhrkennzeichen


Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Vertretung sind eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweise des Halters und des Bevollmächtigten erforderlich
  • Bei juristischen Personen eine Gewerbeanmeldung und / oder Handelsregisterauszug
  • Bei Personengesellschaften (GbR, Kanzleien, Praxen, u.ä.) erfolgt die Zulassung nur auf einen benannten Vertreter.(§ 6 FZV)
  • Gültiger Ausweis, ggf. schriftliche Vollmacht, sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Versicherungsbestätigung Ausfuhrkennzeichen
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I (Zulabe I)
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II (Zulabe II)
  • Untersuchungsbericht zur Haupt- und Abgasuntersuchung eines amtlichen anerkannten Sachverständigen
    (z.B. TÜV, DEKRA u.a.) ´
  • Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens kann nur bis zur Gültigkeit der Haupt- bzw. Abgasuntersuchung erteilt werden.
  • Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Die Vorführung des Fahrzeugs kann entfallen, wenn ein neuer Untersuchungsbericht zur HU/AU oder eine Händlererklärung vorgelegt wird
  • Der Internationale Fahrzeugschein wird nur noch auf Wunsch ausgestellt.
  • Um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es sinnvoll, eine Kontoverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstitutes angeben zu können. Ansonsten muss im Rahmen der Zulassung vom Antragsteller das Finanzamt in Siegen-Weidenau aufgesucht werden.

Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.



Kontakt
Lothar Hellmann
Telefon: 0271 333-1046
Telefax: 0271 333-1057
E-Mail: zulassung@
siegen-wittgenstein.de
  
  
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von
08:00 - 15:00 Uhr