Ausfuhrkennzeichen
Internationale Zulassung/Ausfuhrkennzeichen
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Reisepass oder Personalausweis
- Bei Vertretung sind eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweise des Halters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Bei juristischen Personen eine Gewerbeanmeldung und / oder Handelsregisterauszug
- Bei Personengesellschaften (GbR, Kanzleien, Praxen, u.ä.) erfolgt die Zulassung nur auf einen benannten Vertreter.(§ 6 FZV)
- Gültiger Ausweis, ggf. schriftliche Vollmacht, sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Versicherungsbestätigung Ausfuhrkennzeichen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I (Zulabe I)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II (Zulabe II)
- Untersuchungsbericht zur Haupt- und Abgasuntersuchung eines amtlichen anerkannten Sachverständigen
(z.B. TÜV, DEKRA u.a.) ´ - Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens kann nur bis zur Gültigkeit der Haupt- bzw. Abgasuntersuchung erteilt werden.
- Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Die Vorführung des Fahrzeugs kann entfallen, wenn ein neuer Untersuchungsbericht zur HU/AU oder eine Händlererklärung vorgelegt wird
- Der Internationale Fahrzeugschein wird nur noch auf Wunsch ausgestellt.
- Um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es sinnvoll, eine Kontoverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstitutes angeben zu können. Ansonsten muss im Rahmen der Zulassung vom Antragsteller das Finanzamt in Siegen-Weidenau aufgesucht werden.
Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.
