Rotes Dauerkennzeichen
Für die Beantragung bzw. Ausgabe Roter Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser schriftlicher Antrag mit Bedarfserklärung
- Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Polizeiliches Führungszeugnis
(Beantragung bei der Stadt oder der Gemeinde) - Auskunft Flensburg (wird in der Zulassungsstelle erledigt)
- Gewerbeanmeldung (davon 1 Kopie)
Bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug (GmbH, KG usw.)- Kontoverbindung und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.
