Kreis Siegen-Wittgenstein


Rotes Dauerkennzeichen

Für die Beantragung bzw. Ausgabe Roter Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung  werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Bedarfserklärung
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) 
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    (Beantragung bei der Stadt oder der Gemeinde)
  • Auskunft Flensburg (wird in der Zulassungsstelle erledigt)
  • Gewerbeanmeldung (davon 1 Kopie)
    Bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug (GmbH, KG usw.)
  • Kontoverbindung und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.



Kontakt
Telefon: 0271 333-1040
Telefax: 0271 333-1057
E-Mail: zulassung@
siegen-wittgenstein.de
  
  
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von
08:00 - 15:00 Uhr