Kreis Siegen-Wittgenstein


Importfahrzeuge

Informationen für die Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeuges (gebrauchte oder fabrikneue Fahrzeuge)

 
Für die Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bei Vertretung sind eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweise des Halters und des Bevollmächtigten erforderlich
  • Bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug und / oder Gewerbeanmeldung,
  • Bei Personengesellschaften (GbR, Kanzleien, Praxen, u.ä.) erfolgt die Zulassung nur  auf einen benannten Vertreter.(§ 6 FZV)
  • Kontonachweis und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) 
  • Bei vorher bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist vorzulegen: ausländische Kraftfahrzeugpapiere sowie eine Abnahme nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. die EG-Übereinstimmungserklärung. Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, so sind eine Hauptuntersuchung sowie eine Abgasuntersuchung erforderlich.
  • Bei Neufahrzeugen: Die Ursprungspapiere im Original (EG-Übereinstimmungserklärung [COC-Papier])
  • Zollpapiere für Fahrzeuge die nicht aus dem EU-Ausland importiert wurden.

Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.



Kontakt
Lothar Hellmann
Telefon: 0271 333-1046
Telefax: 0271 333-1057
E-Mail: l_hellmann@
siegen-wittgenstein.de
  
  
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von
08:00 - 15:00 Uhr