Kreis Siegen-Wittgenstein


Historienkennzeichen

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist, ein Historienkennzeichen zugeteilt.
 
Bei der Beantragung sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung sind eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweise des Halters und des Bevollmächtigten erforderlich
  • Kontonachweis und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Ist das Fahrzeug bereits auf eine Ganzjahreszulassung angemeldet, ist ein Gutachten gem. § 23 StVZO durchzuführen und vorzulegen. Zusätzlich sind die bisherigen amtlichen Kennzeichen, der Fahrzeugbrief- und schein bzw. Zulassungsbescheinigung II (Zulabe II), sowie die Bescheinigung über die Abgas-Untersuchung vorzulegen. Fahrzeuge mit Benzinmotor und Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sind von der Abgas-Untersuchung befreit.
  • Ist das Fahrzeug bisher auf ein Saisonkennzeichen zugelassen oder abgemeldet, ist zusätzlich die Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich.
  • Bei juristischen Personen ein Handels-/Vereinsregisterauszug und / oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Personengesellschaften (GbR, Kanzleien, Praxen, u.ä.) erfolgt die Zulassung nur  auf einen benannten Vertreter (§ 6 FZV).

Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.



Kontakt
Lothar Hellmann
Telefon: 0271 333-1046
Telefax: 0271 333-1057
E-Mail: zulassung@
siegen-wittgenstein.de
  
  
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von
08:00 - 15:00 Uhr