Historienkennzeichen
Bei der Beantragung sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung sind eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweise des Halters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Kontonachweis und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
- Ist das Fahrzeug bereits auf eine Ganzjahreszulassung angemeldet, ist ein Gutachten gem. § 23 StVZO durchzuführen und vorzulegen. Zusätzlich sind die bisherigen amtlichen Kennzeichen, der Fahrzeugbrief- und schein bzw. Zulassungsbescheinigung II (Zulabe II), sowie die Bescheinigung über die Abgas-Untersuchung vorzulegen. Fahrzeuge mit Benzinmotor und Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sind von der Abgas-Untersuchung befreit.
- Ist das Fahrzeug bisher auf ein Saisonkennzeichen zugelassen oder abgemeldet, ist zusätzlich die Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erforderlich.
- Bei juristischen Personen ein Handels-/Vereinsregisterauszug und / oder Gewerbeanmeldung
- Bei Personengesellschaften (GbR, Kanzleien, Praxen, u.ä.) erfolgt die Zulassung nur auf einen benannten Vertreter (§ 6 FZV).
Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.
