Oldtimerkennzeichen
Neue Voraussetzung: mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge!
Für die Beantragung bzw. Ausgabe Roter Dauerkennzeichen gem. § 17 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser schriftlicher Antrag
- Polizeiliches Führungszeugnis
(Beantragung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde) - Kontonachweis und Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
- Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Vorlage der Original-Fahrzeug-Briefe bzw. Zulassungsbescheinigung II (Zulabe II) mit Abmeldebescheinigung bzw. entwerteter Fahrzeugschein oder entwertete Zulassungsbescheinigung I (Zulabe I),
- Fahrzeuge müssen min. 30 Jahre alt und Eigentum des Antragsstellers sein, bei Fahrzeugen ohne Eigentumsnachweis und ohne Fahrzeugpapiere ist das Eigentum in geeigneter Form nachzuweisen. Es ist ein Gutachten gem. §21 StVZO vorzulegen.
- Auflistung der Oldtimerfahrzeuge mit Fahrzeugdaten
(bei mehreren Fahrzeugen: Fzg.-Art, FIN.-Nr., Hubraum, Tag der Erstzulassung) - Der Oldtimerstatus des Fahrzeugs (Status eines historischen Fahrzeugs) muss durch einen Sachverständigen festgestellt und dokumentiert sein.
- Vorlage eines Veranstaltungsplans mit denjenigen Veranstaltungen, die der Halter beabsichtigt zu besuchen
Hinweise:
Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
- Fahrten zur Werkstatt und evtl. anschließender Probe- bzw. Überführungsfahrt.
Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.

