Kreis Siegen-Wittgenstein


Kurzzeitkennzeichen

Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein.
  • Die Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen muss vorgelegt werden 
  •  Gültiger Personalausweis  
  • Bei juristischen Personen Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Personengesellschaften (GbR, Kanzleien, Praxen, u.ä.) erfolgt die Zulassung nur  auf einen benannten Vertreter.(§ 6 FZV)
  • Das Kennzeichen ist nur für Überführungsfahrten, für Fahrten zur einer Werkstatt und für Fahrten zur Vorführung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen sowie für Probefahrten gültig.

Das Fachgebiet Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.



Kontakt
Lothar Hellmann
Telefon: 0271 333-1046
Telefax: 0271 333-1057
E-Mail: zulassung@
siegen-wittgenstein.de
  
  
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von
08:00 - 15:00 Uhr