Kreis Siegen-Wittgenstein


Arbeitslosengeld II

Ab dem 1. Januar 2005 erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Ihre Familienangehörigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: Aus einer Hand unter einem Dach.

Diese Leistung wird von einer Arbeitsgemeinschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Anlaufstellen erbracht. Alle bekommen dann einheitliche Leistungen, die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. 

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Kontakt
Jobcenter
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Telefax:
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