Arbeitslosengeld II
Ab dem 1. Januar 2005 erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Ihre Familienangehörigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: Aus einer Hand unter einem Dach.
Diese Leistung wird von einer Arbeitsgemeinschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Anlaufstellen erbracht. Alle bekommen dann einheitliche Leistungen, die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Hier gehts zur Website des Jobcenters Siegen-Wittgenstein.
Diese Leistung wird von einer Arbeitsgemeinschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Anlaufstellen erbracht. Alle bekommen dann einheitliche Leistungen, die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Hier gehts zur Website des Jobcenters Siegen-Wittgenstein.
