Altkreis Wittgenstein (bis 1975)
um 1816
Bericht des Oberpräsidenten Vincke über die Zustände in Wittgenstein
19.07.1816
Übergabe der Hoheitsgewalt in den Grafschaften Sayn-Wittgenstein an den Vertreter Preußens
14.03.1817
Umbenennung des Kreises Berleburg in den Kreis Wittgenstein
01.07.1817
Justizamtmann Jost wird erster preußischer Landrat
1825
Brand in Berleburg
1832
Gründung des landwirtschaftlichen Kreisvereins
1839
Ablösegesetz über die Besitzverhältnisse in Wittgenstein
31.10.1841
Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen. Die 16 unteren Verwaltungsbezirke werden durch die 5 Ämter Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück , Banfe und Arfeld ersetzt
1848/49
Revolution
1850/60
Straßenbau: Biedenkopf-Kreuztal, Leimstruth-Berleburg, Banfetalstraße
18.01.1871
Gründung des Deutschen Reichs
01.01.1874
Inkrafttreten der preußischen Kreisordnung vom 18.12.1872. Die Kreisordnung galt formal bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
1880/90
Bau der Eisenbahnlinie Cölbe-Kreuztal (1888 Eröffnung der Strecke bis Erndtebrück)
1883
Eröffnung der Bahnlinie Kreuztal-Marburg
31.07.1886
Kreisordnung für die Provinz Westfalen. Danach bildete jeder Kreis neben seiner Eigenschaft als staatlicher Verwaltungsbezirk auch einen Kommunalverband mit eigenen Rechten einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als verfassungsmäßige Organe wurden Kreistag, Kreisausschuss und Landrat eingeführt. Der Kreistag wurde nun in den Ständen von der Vertretung, in den Landgemeinden von den Wahlverbänden der unmittelbaren Steuerzahler und der größeren Grundbesitzer gewählt. Der Kreistag hatte als Vertretung des Kreises über die Angelegenheiten des Kommunalverbandes zu beschließen und der von ihm gewählte Kreisausschuss neben seiner vorbereitenden Tätigkeit für den Kreistag an den Geschäften der Kreisverwaltung mitzuwirken. Den Vorsitz im Kreistag wie im Kreisausschuss führte der Landrat, der weiterhin sowohl Leiter der staatlichen Verwaltung als auch des Kommunalverbandes war.
1890/1900
Anfänge des Fremdenverkehrs
1914 – 1918
Erster Weltkrieg
09.11.1918
Ausrufung der Republik
11.11.1918
Waffenstillstand
11.08.1919
Weimarer Verfassung. Erste demokratische Kreisverfassung (d. h. der Kreistag wird in direkter Volkswahl gewählt).
1920/30
Elektrifizierung in Wittgenstein
15.09.1932
Auflösung der fünf Ämter (Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück, Banfe, Arfeld) und Bildung der Amtsverbände Berleburg, Erndtebrück und Laasphe
30.01.1933
Machtergreifung Adolf Hitlers
30.01.1933
Bekanntmachung der Deutschen Gemeindeordnung. Einführung des Führerprinzips
09.11.1938
Reichspogromnacht
01.09.1939
Beginn des Zweiten Weltkriegs mit dem Angriff auf Polen
08.05.1945
Kapitulation der Wehrmacht beendet den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches ging sämtliche deutsche Staatsgewalt unter. Als einziger Teil der öffentlichen Verwaltung blieben die kommunalen Gebietskörperschaften übrig, von denen sich in der Folge die ersten Ansätze zur Rückkehr in geordnete Lebensverhältnisse, für den Wiederaufbau und die Erneuerung der Demokratie in Deutschland vollzogen.
01.04.1946
Inkrafttreten der Revidierten Deutschen Gemeindeordnung aufgrund einer Verordnung der Britischen Militärregierung. An der Spitze der Kreisverwaltung steht nun der Oberkreisdirektor. Der Landrat ist nur noch ehrenamtlicher Repräsentant des Kreises und Vorsitzender des Kreistages
1945 – 1948
Trümmerbeseitigung
1948
Währungsreform
23.05.1949
Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
1950/60
Eingliederung der Ostvertriebenen
1952
Inkrafttreten der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
21.07.1953
Inkrafttreten der Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1964
Gründung des Naturpark Rothaargebirge
05.11.1974
Sauerland/Paderborngesetz. Die Kreise Siegen und Wittgenstein werden zum 01.01.1975 aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Kreis Siegen.
Bericht des Oberpräsidenten Vincke über die Zustände in Wittgenstein
19.07.1816
Übergabe der Hoheitsgewalt in den Grafschaften Sayn-Wittgenstein an den Vertreter Preußens
14.03.1817
Umbenennung des Kreises Berleburg in den Kreis Wittgenstein
01.07.1817
Justizamtmann Jost wird erster preußischer Landrat
1825
Brand in Berleburg
1832
Gründung des landwirtschaftlichen Kreisvereins
1839
Ablösegesetz über die Besitzverhältnisse in Wittgenstein
31.10.1841
Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen. Die 16 unteren Verwaltungsbezirke werden durch die 5 Ämter Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück , Banfe und Arfeld ersetzt
1848/49
Revolution
1850/60
Straßenbau: Biedenkopf-Kreuztal, Leimstruth-Berleburg, Banfetalstraße
18.01.1871
Gründung des Deutschen Reichs
01.01.1874
Inkrafttreten der preußischen Kreisordnung vom 18.12.1872. Die Kreisordnung galt formal bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
1880/90
Bau der Eisenbahnlinie Cölbe-Kreuztal (1888 Eröffnung der Strecke bis Erndtebrück)
1883
Eröffnung der Bahnlinie Kreuztal-Marburg
31.07.1886
Kreisordnung für die Provinz Westfalen. Danach bildete jeder Kreis neben seiner Eigenschaft als staatlicher Verwaltungsbezirk auch einen Kommunalverband mit eigenen Rechten einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als verfassungsmäßige Organe wurden Kreistag, Kreisausschuss und Landrat eingeführt. Der Kreistag wurde nun in den Ständen von der Vertretung, in den Landgemeinden von den Wahlverbänden der unmittelbaren Steuerzahler und der größeren Grundbesitzer gewählt. Der Kreistag hatte als Vertretung des Kreises über die Angelegenheiten des Kommunalverbandes zu beschließen und der von ihm gewählte Kreisausschuss neben seiner vorbereitenden Tätigkeit für den Kreistag an den Geschäften der Kreisverwaltung mitzuwirken. Den Vorsitz im Kreistag wie im Kreisausschuss führte der Landrat, der weiterhin sowohl Leiter der staatlichen Verwaltung als auch des Kommunalverbandes war.
1890/1900
Anfänge des Fremdenverkehrs
1914 – 1918
Erster Weltkrieg
09.11.1918
Ausrufung der Republik
11.11.1918
Waffenstillstand
11.08.1919
Weimarer Verfassung. Erste demokratische Kreisverfassung (d. h. der Kreistag wird in direkter Volkswahl gewählt).
1920/30
Elektrifizierung in Wittgenstein
15.09.1932
Auflösung der fünf Ämter (Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück, Banfe, Arfeld) und Bildung der Amtsverbände Berleburg, Erndtebrück und Laasphe
30.01.1933
Machtergreifung Adolf Hitlers
30.01.1933
Bekanntmachung der Deutschen Gemeindeordnung. Einführung des Führerprinzips
09.11.1938
Reichspogromnacht
01.09.1939
Beginn des Zweiten Weltkriegs mit dem Angriff auf Polen
08.05.1945
Kapitulation der Wehrmacht beendet den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches ging sämtliche deutsche Staatsgewalt unter. Als einziger Teil der öffentlichen Verwaltung blieben die kommunalen Gebietskörperschaften übrig, von denen sich in der Folge die ersten Ansätze zur Rückkehr in geordnete Lebensverhältnisse, für den Wiederaufbau und die Erneuerung der Demokratie in Deutschland vollzogen.
01.04.1946
Inkrafttreten der Revidierten Deutschen Gemeindeordnung aufgrund einer Verordnung der Britischen Militärregierung. An der Spitze der Kreisverwaltung steht nun der Oberkreisdirektor. Der Landrat ist nur noch ehrenamtlicher Repräsentant des Kreises und Vorsitzender des Kreistages
1945 – 1948
Trümmerbeseitigung
1948
Währungsreform
23.05.1949
Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
1950/60
Eingliederung der Ostvertriebenen
1952
Inkrafttreten der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
21.07.1953
Inkrafttreten der Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1964
Gründung des Naturpark Rothaargebirge
05.11.1974
Sauerland/Paderborngesetz. Die Kreise Siegen und Wittgenstein werden zum 01.01.1975 aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Kreis Siegen.
