Kreis Siegen-Wittgenstein


Altkreis Wittgenstein (bis 1975) 

um 1816
Bericht des Oberpräsidenten Vincke über die Zustände in Wittgenstein

19.07.1816
Übergabe der Hoheitsgewalt in den Grafschaften Sayn-Wittgenstein an den Vertreter Preußens

14.03.1817
Umbenennung des Kreises Berleburg in den Kreis Wittgenstein
 
01.07.1817
Justizamtmann Jost wird erster preußischer Landrat

1825
Brand in Berleburg
 
1832
Gründung des landwirtschaftlichen Kreisvereins

1839 
Ablösegesetz über die Besitzverhältnisse in Wittgenstein

31.10.1841
Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen. Die 16 unteren Verwaltungsbezirke werden durch die 5 Ämter Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück , Banfe und Arfeld ersetzt

1848/49
Revolution

1850/60
Straßenbau: Biedenkopf-Kreuztal, Leimstruth-Berleburg, Banfetalstraße  

18.01.1871
Gründung des Deutschen Reichs
 
01.01.1874
Inkrafttreten der preußischen Kreisordnung vom 18.12.1872. Die Kreisordnung galt formal bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
 
1880/90
Bau der Eisenbahnlinie Cölbe-Kreuztal (1888 Eröffnung der Strecke bis Erndtebrück)

1883
Eröffnung der Bahnlinie Kreuztal-Marburg

31.07.1886
Kreisordnung für die Provinz Westfalen. Danach bildete jeder Kreis neben seiner Eigenschaft als staatlicher Verwaltungsbezirk auch einen Kommunalverband mit eigenen Rechten einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als verfassungsmäßige Organe wurden Kreistag, Kreisausschuss und Landrat eingeführt. Der Kreistag wurde nun in den Ständen von der Vertretung, in den Landgemeinden von den Wahlverbänden der unmittelbaren Steuerzahler und der größeren Grundbesitzer gewählt. Der Kreistag hatte als Vertretung des Kreises über die Angelegenheiten des Kommunalverbandes zu beschließen und der von ihm gewählte Kreisausschuss neben seiner vorbereitenden Tätigkeit für den Kreistag an den Geschäften der Kreisverwaltung mitzuwirken. Den Vorsitz im Kreistag wie im Kreisausschuss führte der Landrat, der weiterhin sowohl Leiter der staatlichen Verwaltung als auch des Kommunalverbandes war. 

1890/1900
Anfänge des Fremdenverkehrs
 
1914 – 1918
Erster Weltkrieg

09.11.1918
Ausrufung der Republik

11.11.1918
 Waffenstillstand

11.08.1919
Weimarer Verfassung. Erste demokratische Kreisverfassung (d. h.  der Kreistag wird in direkter Volkswahl gewählt).  

1920/30
Elektrifizierung in Wittgenstein

15.09.1932
 Auflösung der fünf Ämter (Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück, Banfe, Arfeld) und Bildung der Amtsverbände Berleburg, Erndtebrück und Laasphe

30.01.1933
Machtergreifung Adolf Hitlers

30.01.1933
Bekanntmachung der Deutschen Gemeindeordnung. Einführung des Führerprinzips

09.11.1938
Reichspogromnacht

01.09.1939
Beginn des Zweiten Weltkriegs mit dem Angriff auf Polen

08.05.1945
Kapitulation der Wehrmacht beendet den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches ging sämtliche deutsche Staatsgewalt unter. Als einziger Teil der öffentlichen Verwaltung blieben die kommunalen Gebietskörperschaften übrig, von denen sich in der Folge die ersten Ansätze zur Rückkehr in geordnete Lebensverhältnisse, für den Wiederaufbau und die Erneuerung der Demokratie in Deutschland vollzogen.
 
01.04.1946
Inkrafttreten der Revidierten Deutschen Gemeindeordnung aufgrund einer Verordnung der Britischen Militärregierung. An der Spitze der Kreisverwaltung steht nun der Oberkreisdirektor. Der Landrat ist nur noch ehrenamtlicher Repräsentant des Kreises und Vorsitzender des Kreistages

1945 – 1948
Trümmerbeseitigung

1948 
Währungsreform

23.05.1949
Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

1950/60
 Eingliederung der Ostvertriebenen

1952
Inkrafttreten der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
 
21.07.1953
Inkrafttreten der Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1964
Gründung des Naturpark Rothaargebirge

05.11.1974
Sauerland/Paderborngesetz. Die Kreise Siegen und Wittgenstein werden zum 01.01.1975 aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Kreis Siegen.  

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Kreisarchiv
Thomas Wolf
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